Laufender Kampf gegen Leerstände

OÖ passt nach VfGH-Urteil sein Gesetz zur Freizeitwohnungspauschale an

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In OÖ ist nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) die Diskussion um den Kampf gegen Leerstände wieder neu entbrannt. Viele Bundesländer, darunter auch OÖ, führen seit Jahren einen erbitterten Kampf gegen steigende Mietpreise und das gleichzeitige Aussterben von Ortszentren. Dabei fallen vor allem Leerstände von Geschäftslokalen oder Wohnungen immer häufiger auf. Experten gehen von bis zu 200.000 leerstehenden Immobilien in Österreich aus. Gründe dafür gibt es viele: Sanierungsbedarf, Mieterwechsel, Mietermangel, Nutzung als Ferienwohnung, oder nicht zuletzt auch einfach Spekulation. Durch die Verknappung von Raum steigen die Mieten.

OÖ ändert Gesetz

Das Land Oberösterreich wird sein Tourismus-Gesetz im Bezug auf die Ferienwohnungs- bzw. Freizeitwohnungspauschale adaptieren, nachdem eine Linzer Hauseigentümerin jetzt mit ihrer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) erfolgreich war. Sie hatte wegen des Leerstandes der Wohnung für mehr als 26 Wochen im Jahr 2019 die Abgabe von 72 Euro inklusive eines Zuschlags von 144 Euro zahlen müssen.

Für Wohnungen die leer stehen bzw. in denen kein Hauptwohnsitz gemeldet ist, ist seit 1. Jänner 2019 von jedem Wohnungseigentümer eine jährliche pauschale Abgabe (bei Wohnungen mit Nutzfläche unter 50 m² 72 Euro, darüber 108 Euro) zu entrichten. Das gilt laut Urteilsspruch jedoch nur für Wohnungen, die Aufenthalte während der Freizeit, des Wochenendes, des Urlaubs, der Ferien oder sonstiger Freizeitgestaltung außerhalb beruflicher Zwecke ermöglichen. Das Büro des zuständigen Landesrates Markus Achleitner (ÖVP) teilte daraufhin mit, dass man bereits Juristen und Juristinnen des Landes beauftragt habe, das Tourismusgesetz zu ergänzen. So sollen „sanierungsbedürftige Objekte, die hauptwohnsitzlich genutzt wurden und nach Abschluss der Sanierung auch wieder hauptwohnsitzlich genutzt werden, ausschließlich für die Dauer der Sanierung nicht abgabepflichtig“ sein, hieß es. Gleichzeitig wies das Büro darauf hin, „dass der VfGH die Regelungen zur Freizeitwohnungspauschale nicht aufgehoben hat, womit diese auch nicht verfassungswidrig sind“.

Bund lehnt Abgabe ab

Einer Leerstandsabgabe – wie etwa die Grünen in OÖ fordern – erteilte die Bundesregierung erst im Frühjahr eine Absage. Es gebe derzeit keinen praktikablen Weg Leerstände möglichst unbürokratisch zu erheben. Der Verwaltungsaufwand wäre enorm.

Die oö. SPÖ fordert indessen eine eigene Zweitwohnsitzabgabe von bis zu 64,80 Euro pro Monat. FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr sprach sich aber angesichts der Teuerungen gegen „überschießende, eigentumsfeindliche Zusatzbelastungen“ aus. Und die Neos wollen die Abgabe grundsätzlich überdacht sehen und fordern eine praktikablere Lösung. Sie sehen einen Ansatz etwa in steuerlichen Anreizen für Investitionen in Wohnbau, Sanierung und Vermietung.

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