Das gibt’s zum E-Auto dazu

Heuer gibt es einige Änderungen für die Förderung von E-Mobilität. Die meisten betreffen Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine: Für 2023 gekaufte E-Pkw erhalten nur mehr soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis Ankaufsförderungen.

„Neu ist, dass im Jahr 2022 gekaufte E-Autos bei Vorlage eines entsprechenden Kaufvertrags noch in diesem Jahr zur Förderung eingereicht werden können“, erklärt ÖAMTC-E-Mobilitätsexperte Markus Kaiser via Aussendung.

Bestehen bleiben steuerliche Begünstigungen und die Förderung betrieblicher Ladeinfrastruktur, eine separate Förderschiene soll zudem Betriebe und Vereine gezielt bei der Flottenumstellung unterstützen.

Für Private bleiben die Förderungen weitgehend gleich. Eine Änderung gibt es nur bei Plug-in-Hybriden: Hier muss die rein elektrische Reichweite nun 60 Kilometer nach WLTP betragen (bisher waren 50 Kilometer ausreichend). Weiterhin nicht gefördert werden Fahrzeuge, deren Brutto-Listenpreis im Basismodell ohne Sonderausstattung 60.000 Euro überschreitet.

Änderungen bei Plug-ins

Für Privatpersonen wird der Kauf eines E-Autos unverändert mit 5000 Euro finanziell unterstützt. Eine Änderung gibt es bei den Plug-in-Hybriden: Diese müssen ab 2023 eine rein elektrische Reichweite von 60 Kilometer nach WLTP statt bisher 50 Kilometer zurücklegen können, um Anspruch auf die Förderung in der Höhe von 2500 Euro zu haben.

Auch die private Ladeinfrastruktur wird gefördert: Bis zu 600 Euro erhält man für Wallboxen beziehungsweise intelligente Ladekabel. Bis zu 1800 Euro bekommt man für kommunikationsfähige Wallboxen mit Lastmanagement, wenn sie in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage installiert werden.

Beim Kauf eines E-Moped beziehungsweise E-Motorrads gibt es heuer, wie schon im Vorjahr, abhängig von der Fahrzeugklasse und der Motorleistung, bis zu 1900 Euro. Die Voraussetzungen zum Erhalt der Förderungen bleiben ebenfalls weitgehend gleich.
Insgesamt stellt das Klimaschutzministerium 95 Millionen Euro zur Verfügung.

Dazu können ab voraussichtlich Ende Jänner Anträge unter www.umweltfoerderung.at gestellt werden. Für unterversorgte Gebiete wird es ab Jahresmitte ein zusätzliches, zehn Millionen Euro schweres Förderprogramm geben.

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