Der Steuertipp des Monats: Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht im Jahr 2024

Vor allem Haftungsfragen sowie organisatorische, betriebswirtschaftliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen sind bei der Auswahl der optimalen Rechtsform zu beachten. Wichtiges Entscheidungskriterium ist aber auch die steuerliche Optimierung. Im Jahr 2024 haben sich einige Einflussfaktoren geändert:

Der Körperschaftsteuersatz hat sich im Jahr 2024 auf 23% (2023 24%, 2022 25%) reduziert. Die Senkung des Mindeststammkapitals einer GmbH von € 35.000,00 auf € 10.000,00 ab Anfang 2024 führt zu einer Reduzierung der jährlichen Mindestkörperschaftsteuer auf € 500,00 (bisher € 1.750,00).

Seit 2023 steht für bestimmte Investitionen steuerlich ein Investitionsfreibetrag zu.

Auch der Einkommensteuersatz ist in den letzten beiden Jahren in zwei Stufen gesunken. Die Grenzbeträge der Einkommensteuerstufen sowie einige Absetzbeträge werden nun jährlich entsprechend der Inflation valorisiert („Abschaffung der kalten Progression“).

Die Obergrenze des Grundfreibetrages des Gewinnfreibetrages für natürliche Personen wurde ab 2024 auf € 33.000,00 (bisher € 30.000,00) erhöht.

Diese Änderungen sind bei einer anstehenden Rechtsformwahl zu berücksichtigen, auch wenn diese Änderungen den steuerlichen Vorteilhaftigkeitsvergleich in den meisten Fällen wohl nicht signifikant verändern werden. Die individuelle Situation muss daher genau beleuchtet werden.

Verfasser: Mag. Andreas Pirklbauer, LL.M

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