Die Neuerungen ab 2022

Ökosoziale Steuerreform verursacht höhere Spritpreise – Förderungen für E-Autos und Wallboxen laufen weiter – Teurere Vignette

Mit Beginn 2022 sowie im Laufe des Jahres kommen auf Verkehrsteilnehmer in Österreich etliche Neuerungen zu. Die Experten von ÖAMTC und ARBÖ geben einen Überblick; hier eine kurze Zusammenfassung.

NoVA

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) – die unter anderem einmalig für Neufahrzeuge zu zahlen ist – wird weiterhin Jahr für Jahr teurer. Schon mit Jahreswechsel steigt sie für alle neuen Pkw, die mehr als 109 Gramm an CO2 pro Kilometer emittieren. Für verbrauchsstärkere Autos wird es zusätzlich teurer: 2022 müssen alle Pkw, die mehr als 185 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen, einen Malus bezahlen. Zusätzlich wird der Maximal-Steuersatz für die prozentuelle NoVA bei Pkw auf 60 Prozent angehoben.

Sachbezug

Zu einer Verschärfung kommt es beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man hierfür versteuern muss, richtet sich nach den Anschaffungskosten und den CO2-Emissionen des Fahrzeugs

Gesamtgewicht

Ab 1. März dürfen Besitzer der Führerscheinklasse B Elektrofahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4250 Kilogramm statt 3500 Kilogramm fahren. Allerdings darf das zusätzliche Gewicht ausschließlich auf das Antriebssystem, wie beispielsweise die Batterie, zurückzuführen sein und die Fahrzeuge dürfen ausschließlich für den Gütertransport verwendet werden.

Spritkosten

Ab 1. Juli sollen fossile Brennstoffe mit 30 Euro pro Tonne CO2 besteuert werden. Für Benzin und Diesel ergeben sich somit Mehrkosten von ungefähr 7 beziehungsweise 8 Cent pro Liter. Die Mehrbelastung soll teilweise durch den Klimabonus in Höhe von bis zu 200 Euro pro Jahr abgefedert werden. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag hängt vom Hauptwohnsitz ab und beträgt zum Beispiel in Linz 100 Euro, in vielen Landgemeinden 200 Euro.

E-Auto-Kauf

Auch 2022 wird der Kauf eines E-Autos durch Privatpersonen von Klimaschutzministerium und Autoimporteuren mit gemeinsam 5000 Euro gefördert. Auch für die Ladeinfrastruktur gibt es Geld: Wallboxen werden mit 600 Euro gefördert, Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern mit 1800 Euro. Für betriebliche und öffentliche Schnellladestationen gibt es bis zu 30.000 Euro. Insgesamt stellt das Klimaschutzministerium für 2022 eine Rekordsumme von 167,2 Millionen Euro zur Verfügung. Rund die Hälfte davon wird über Mittel des Corona-Wiederaufbaufonds der EU-Kommission beigesteuert. Die neuen Förderungen starten laut Ministerium im Februar kommenden Jahres – bis dahin stehen aus der E-Mobilitätsoffensive 2021 noch ausreichend Mittel aus dem heurigen Jahr zur Verfügung. Förderanträge könnten also kontinuierlich gestellt werden.

Digitaler Führerschein

Dieser wird im Frühjahr eingeführt. Er ist kein Ersatz für die bestehenden Dokumente, sondern eine Ergänzung durch Abspeicherung am Smartphone, sodass das Originaldokument nicht mitgeführt werden muss. Der Führerschein am Handy kostet nichts. Voraussetzung ist die sogenannte eID, die auch die Basis für den elektronischen Reisepass darstellt.

Autobahnvignette

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst. Somit kostet 2022 die Pkw-Jahresvignette 93,80 Euro, jene für Motorräder 37,20 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 28,20 für Pkw beziehungsweise 14,10 Euro für Motorräder, die Zehn-Tages-Vignette 9,60 Euro für Pkw beziehungsweise 5,60 Euro für Motorräder. Die Vignette gibt es digital oder auch zum Kleben – 2022 in der Farbe Marille.

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