Lockdown samt Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr

Maßnahmen gelten österreichweit ab Dienstag

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Aufgrund der zuletzt rasant steigenden Corona-Infektionszahlen hat die Bundesregierung heute die neuen Schutzbestimmungen verkündet, die ab Dienstag gelten.

„Wir haben eines der besten Gesundheitssysteme der Welt“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz: Aber auch dieses könne an seine Grenzen stoßen. „Und wenn wir jetzt nicht handeln, wird es zu einer Überlastung der intensivmedizinischen Kapazitäten kommen.“ Das würde auch bedeuten, dass Ärztinnen und Ärzte entscheiden müssten, wen sie intensivmedizinisch behandeln können und wen nicht. „Und das werden wir nicht zulassen“, stellte Kurz klar. Daher werde es „zu einem zweiten Lockdown in Österreich kommen“.

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Nächtliche Ausgangssperre

So wird eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr früh gelten. Ausnahmen davon sind nur zulässig, wenn eine unmittelbare Gefahr droht, wenn es um Betreuung hilfsbedürftiger Personen oder um familiäre Pflichten geht, um die Deckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, um berufliche und Ausbildungszwecke oder um den Aufenthalt im Freien „zur körperlichen und psychischen Erholung“. Diese Maßnahme gilt vorerst bis 12. November.

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Grundsätzlich dürfen sich nur noch Personen treffen, die maximal zwei Haushalten angehören.

Mindestabstand von einem Meter

Im Freien muss man generell ein Meter Abstand zu anderen Personen, mit denen man nicht im selben Haushalt lebt, einhalten. In Innenräumen wie Geschäften ist zudem eine Schutzmaske zu tragen, die Mund und Nase bedeckt. In Geschäften müssen pro Kunde zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Andernfalls darf nur jeweils ein Kunde eingelassen werden. Im beruflichen Umfeld wie etwa in Büros ist ebenso ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Wo dies nicht möglich ist, ist ein Mund-Nasen-Schutz erforderlich.

Lokale und Freizeiteinrichtungen geschlossen

Gaststätten und Lokale müssen ebenso geschlossen bleiben wie Hotels und Beherbergungsbetriebe. Gäste, die sich bereits in Hotels befinden, können die gebuchte Zeit noch dort verbringen. Auch Beherbergung im Zuge beruflicher Reisen bleiben erlaubt. Das Abholen von Speisen und Getränken ist erlaubt. Auch Freizeiteinrichtungen müssen geschossen bleiben. Dazu zählen unter anderem Hallenbäder, Tanzschulen, Wettbüros, Casinos, Theater, Kinos, Museen, Tierparks und Bordelle.

80 Prozent des Umsatzes wird ersetzt

Als Hilfen werden den Betrieben 80 Prozent des Umsatzes des Vorjahreszeitraums ersetzt. Dafür dürfen keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen werden. Auch die Kurzarbeit wird ausgeweitet.

Handel und Dienstleistungsbetriebe bleiben offen

Offen bleiben Geschäfte im Bereich des Handels und der Dienstleistung. Einkaufen bleibt also problemlos möglich.

Kein Sport mit Körperkontakt

Ebenso untersagt ist die Ausübung von Sportarten mit Körperkontakt. Ausgenommen davon ist der Bereich des Spitzensports. Sportstätten in Innenräumen müssen hingegen geschlossen bleiben. Möglich bleibt damit die Ausübung von Einzelsportarten im Freien.

Strenge Regeln für Alten- und Pflegeheime

In Alten-, Pflegen- und Behindertenheimen gelten ebenso strenge Maßnahmen. Besucher dürfen nur eingelassen werden, wenn diese einen negativen Antigen-Test – nicht älter als 24 Stunden – oder einen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Andernfalls sind spezielle CPA-Atemschutzmasken zu tragen. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner eines Heimes darf nur einen Besucher alle zwei Tage empfangen. Insgesamt dürfen von 3. November bis inklusive 17. November für jede Bewohnerin und jeden Bewohner höchstens zwei unterschiedliche Personen eingelassen werden. Für Palliativ- und Hospizeinrichtungen gelten diese Maßnahmen nicht.

Keine Veranstaltungen und Feiern

Generell untersagt sind Veranstaltungen, auch unter anderem Hochzeits- und Geburtstags- sowie Jubiläumsfeiern, sofern diese nicht in privaten Wohnbereichen stattfinden. Ausdrücklich nicht als private Wohnbereiche gelten Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen. Erlaubt bleiben unter anderem Begräbnisse mit höchstens 50 Trauergästen. Auch dabei gelten der Ein-Meter-Mindestabstand sowie das Erfordernis eines Mund-Nasen-Schutzes.

Schulen und Kindergärten bleiben offen

Schulen und Universitäten bleiben geöffnet. In den Oberstufen und Unis soll jedoch Distance-Learning – also Heimunterricht über das Internet – stattfinden. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Sämtliche Maßnahmen gelten bis Ende November – bis auf die Ausgangsbeschränkung, die wie oben berichtet bis 12. November gilt.

Die Maßnahmen wurden von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) präsentiert.

 

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