Lockdown – Wer darf öffnen und wer nicht

Die Wirtschaftskammer hat eine Aufstellung verfasst, wer trotz Lockdown öffnen kann und wer nicht. Dabei formuliert die WKÖ vorsichtig: Die Kriterienliste „unterstützt bei der Einschätzung, welche betrieblichen Tätigkeiten erlaubt sind und welche nicht“. Die elfseitige Aufstellung ist unter wko.at im Internet abrufbar.

Laut der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung ist das Betreten und das Befahren des Kundenbereichs von Verkaufsgeschäften an Konsumenten, von Dienstleistungsunternehmen zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseure, Kosmetiker, Masseure, Fußpfleger – ausgenommen medizinische Anwendungen wie Heilmasseure und diabetische Fußpflege) oder Freizeiteinrichtungen zur Inanspruchnahme von deren Dienstleistungen ab dem heutigen Tag (17. November) untersagt.

Von den Schließungen ausgenommen sind u.a. öffentliche Apotheken, Lebensmittelhandel hinsichtlich des typischen Warensortiments (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerliche Direktvermarkter, Drogerien und Drogeriemärkte hinsichtlich des typischen Warensortiments, der Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikel, Agrarhandel, Tankstellen. Lieferservices im Handel an Kunden sind zulässig, ebenso Abholungen und Lieferservice im Gastgewerbe.

Vinotheken dürfen offenhalten, da sie laut Wirtschaftskammer unter die Ausnahmeregelung Lebensmittelhandel fallen. Geschlossen bleiben müssen dagegen Buchhandlungen, nur ein Bücher-Lieferdienst ist zulässig.

Video
Ich möchte eingebundene Social Media Inhalte sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in der Datenschutzerklärung oder unter dem Menüpunkt Cookies geändert werden.

Kundenbereiche von allen Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, die nicht körpernah erbracht werden, dürfen betreten werden: Das betrifft etwa Banken, Reparaturen aller Art, Notfalldienstleistungen aller Art, Beratung aller Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie wissensbasierter Dienstleister (z.B. Versicherungsvermittler und Handelsagenten). Casinos sind geschlossen.

Das könnte Sie auch interessieren