Lockerungen ab Montag amtlich

Mehr FFP2-Masken, mehr Tests, mehr Platz in den Geschäften

Die Lockerung des Lockdowns wurde am Donnerstag vom Hauptausschuss des Nationalrats mit dem Beschluss der dazu gehörigen Verordnung quasi amtlich gemacht. Wie geplant können der gesamte Handel und persönliche Dienstleister ab Montag wieder öffnen.

Wie schon im Lebensmittelhandel muss eine FFP2-Maske getragen werden. In den wiedereröffneten Handelsbetrieben muss für jeden Kunden 20 m² Platz sein. Bei den „persönlichen Dienstleistern“ gilt die 10-m²-Regel/Kunde und das Vorliegen eines maximal 48 Stunden alten, negativen PCR- oder Antigentests. Heimtests gelten nicht. Kinder unter zehn Jahren brauchen keinen Test.

Ausgeweitet werden sollen die Testungen, das aber vor allem für Lehrer, Kindergartenpersonal, Menschen mit unmittelbarem Kundenkontakt, Arbeitnehmer in der Lagerlogistik (ohne Abstandsmöglichkeit) und Personen, die im Parteienverkehr in Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten tätig sind. Sie müssen alle sieben Tage einen negativen Test vorweisen. Können sie das nicht, müssen sie eine FFP2-Maske tragen.

Geöffnet werden Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive, Wanderausstellungen, Zoos und botanische Gärten. Hier gilt 20 m² pro Kunde.

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Das Treffen von zwei Haushalten wird möglich sein, erlaubt sind aber nicht mehr als vier Erwachsene und sechs Kinder.

Fahrausbildungen und -prüfungen sind wieder möglich.

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