Loveparade-Prozess – Entscheidung über Einstellung nächsten Montag

Das Landgericht Duisburg wird voraussichtlich am kommenden Montag über die Einstellung des Loveparade-Prozesses entscheiden.

Der für diesen Tag angesetzte Verhandlungstermin kann einem Kammerbeschluss zufolge unter besonderen Hygienevorkehrungen fortgesetzt werden und muss im Gegensatz zu zurückliegenden Prozesstagen nicht coronabedingt abgesagt werden, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Das Duisburger Gericht hatte vor knapp drei Wochen die Einstellung des Loveparade-Prozesses vorgeschlagen und dabei unter anderem die Auffassung vertreten, dass eine etwaige Schuld der noch drei Angeklagten nach allen bisher vorliegenden Erkenntnissen als gering angesehen werden könne. Auch liege das im Verfahren gründlich aufgeklärte, multikausale Geschehen” bei der Loveparade bereits fast zehn Jahre zurück.

Staatsanwaltschaft und Angeklagte stimmten einer Einstellung bereits zu, Nebenklägeranwälte sprachen sich hingegen zum jetzigen Zeitpunkt gegen einen solchen Schritt aus. Die Zustimmung der Nebenkläger zu einer Verfahrenseinstellung ist jedoch gesetzlich nicht erforderlich.

In dem Verfahren geht es um die Loveparade-Tragödie in Duisburg vom 24. Juli 2010. Damals wurden bei der Technoparade in einem Gedränge 21 Menschen getötet und mehr als 650 weitere verletzt.

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In dem Verfahren, das aus Platzgründen in einem Kongresszentrum der Düsseldorfer Messe stattfindet, sind noch drei Mitarbeiter des früheren Loveparade-Veranstalters wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Gegen sieben weitere Angeklagte stellte die Duisburger Strafkammer das Verfahren bereits im Februar 2019 wegen geringer Schuld ein.

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