„Lass Dich nicht hängen!“

Will man keine unliebsamen Überraschungen erleben, sollten diese Punkte beim Fahren mit Anhänger beachtet werden.

Den meisten dürfte die Situation nur zu gut bekannt sein, dass der Einkauf im Möbelhaus oder Baumarkt partout nicht ins Auto passen will. Ein Anhänger sorgt in solchen Fällen nicht nur für mehr Ladefläche, sondern erspart auch das mühselige Lade-Puzzle am Parkplatz. Um im Hinblick auf Höchstgeschwindigkeit, Gesamtgewicht und richtige Beladung sicher und regelkonform auf der Straße unterwegs zu sein, müssen Autolenker jedoch einige Punkte beachten.

Da sich das Fahrverhalten mit Anhänger verändert, sollten Autofahrer falsche Beladung oder Überladung unbedingt vermeiden. „Für eine optimale Bremswirkung und eine sichere Straßenlage ist es wichtig, schwere Lasten mittig über der Achse des Anhängers zu transportieren“, rät ATU-Experte Alexander Martin.

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Zudem empfiehlt er, die im Fahrzeugschein eingetragene zulässige Stützlast sowie die des Anhängers beim Beladen möglichst auszuschöpfen. Lasten sind dabei laut Martin so zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder bei Ausweichmanövern nicht verrutschen oder umherfallen können. Ragt die Ladung mehr als einen Meter nach hinten über die Rückstrahler hinaus, muss sie durch eine Fahne oder ein hellrotes Schild gekennzeichnet werden.

Und was ist mit den Tempolimits? Mit schwerem Anhänger, sofern diese die Klasse BE oder den Code 96 erforderlich machen (Ort/Freiland/Autostraße/Autobahn), sind dies 50 km/h, 70 km/h, 80 km/h, 80 km/h. Und mit schwerem Anhänger, bei dem der klassische Führerschein B ausreicht, sind es 50 km/h, 80 km/h, 100 km/h und 100 km/h.

Noch zur Anhängerkupplung: Nicht anzeigepflichtig ist diese, wenn die Marke und Type bereits im Typenschein – beziehungsweise in der Einzelgenehmigung – eingetragen ist oder der Nachweis der Genehmigung nach der EG-Richtlinie 94/20 vorliegt.

Der Nachweis über die Genehmigung muss vom Zulassungsbesitzer übrigens immer mitgeführt werden. Nicht verpflichtend ist das Mitführen eines Nachweises über den fachgerechten Einbau in einer Werkstatt, dies wird jedoch vom ARBÖ empfohlen.

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