Nebeneinander fahren ist nicht erlaubt

Mit dem schönen Wetter nimmt der Radfahrverkehr wieder zu. Leider grassieren rund ums Thema Radfahren viele Irrtümer und Mythen. Seit der letzten Straßenverkehrsnovelle gibt es einige wesentliche Änderungen.

Neue Regelungen

So wurde unter anderem das Nebeneinanderfahren von Radfahrern neu geregelt und ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Radfahrer dürfen auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen und in Begegnungszonen neben einem anderen Radfahrer fahren. Außerdem – so wie bisher auch – bei Trainingsfahrten mit Rennrädern.

Rennradfahrer dürfen die Radfahranlage benützen, müssen es aber nicht. In Fußgängerzonen dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, wenn das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern erlaubt ist. In stark frequentierten Zonen ist es besonders wichtig, die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.

Familienregel

Bei der Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist das Fahren neben dem Kind zulässig (ausgenommen auf Schienenstraßen). Achtung: Die Begleitperson muss mindestens 16 Jahre alt sein. Diese Regel erleichtert das sichere Vorankommen bei gemeinsamen Fahrradtouren mit Kindern.

Auf allen sonstigen Radfahranlagen und auf Fahrbahnen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von höchstens 30 km/h und Fahrradverkehr erlaubt sind, darf nebeneinander gefahren werden, sofern es das Verkehrsaufkommen zulässt. Dabei darf niemand gefährdet und andere Verkehrsteilnehmer nicht am Überholen gehindert werden. Davon ausgenommen sind Schienenstraßen, Vorrangstraßen und Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung.

Gegenseitige Rücksichtnahme

Ganz generell gilt für alle Straßenverkehrsteilnehmer das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme. Besonders wichtig ist das gegenüber Zweiradfahrern (Fahrrad, Moped, Motorrad), da sie im Unterschied zu Fahrzeugen über keinerlei Knautschzone verfügen.

Weitere Irrtümer rund ums Radfahren und Verhaltensregeln finden Sie auf www.oeamtc.at.
Die Autorin: Kristina Mayr ist Juristin beim ÖAMTC Oberösterreich.

Das könnte Sie auch interessieren