Magenta verstieß gegen VKI-Urteil und muss 60.000 Euro Strafe zahlen

Die T-Mobile Austria GmbH, die sich „Magenta Telekom“ nennt, muss eine Strafe von 60.000 Euro zahlen, weil sie sich nicht an ein vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) angestrengtes, rechtskräftiges Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Wien hielt. Grund für den Rechtsstreit ist eine irreführende Werbung des Telekom-Anbieters. Die Strafe von 60.000 Euro wurde nun von der zweiten Instanz bestätigt.

T-Mobile bewarb ein Glasfaser-Internet-Angebot mit „gratis bis Jahresende“. Der Hinweis auf Servicepauschale, Aktivierungsentgelt und Mindestvertragsdauer waren in den TV-Werbespots nur 2 von 12 Sekunden in einer Fußzeile eingeblendet. Auf Plakaten waren diese Hinweise aus größerer Entfernung laut den Konsumentenschützern kaum lesbar.

Das OLG Wien urteilte gegen den Internetanbieter und forderte T-Mobile auf, es zu unterlassen, Produkte mit einem hervorgehobenen, zeitbezogenen Preis – insbesondere als „gratis“ – für einen bestimmten Zeitraum zu bewerben, sofern auf sonstige belastende Bedingungen und Preisbestandteile nicht ausreichend deutlich hingewiesen wird.

T-Mobile hielt sich allerdings nicht an das rechtskräftige Urteil. Der VKI brachte deshalb im Juni 2021 erstmals einen Exekutionsantrag gegen T-Mobile aufgrund mehrerer Verstöße gegen dieses Urteil ein. Das erstinstanzliche Gericht verhängte eine Strafe von 10.000 Euro. Nachdem der VKI Rechtsmittel einlegte, wurde diese Strafe auf 30.000 Euro erhöht. Doch die Verstöße gegen das Urteil nahmen damit kein Ende. Daher brachte der VKI im Dezember 2021 erneut einen Exekutionsantrag ein, unter anderem aufgrund von weiteren Verstößen auf Twitter und in der ORF-TVThek.

Diesmal verhängte das Erstgericht bereits eine Strafe in Höhe von 60.000 Euro. Dagegen brachte T-Mobile ein Rechtsmittel ein. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien bestätigte nun aber die erstinstanzliche Entscheidung: Der VKI hatte sechs Verstöße in einem kurzen Zeitraum von nur 16 Tagen bewiesen. Dieses mehrfache Zuwiderhandeln belege – so das Gericht – die Hartnäckigkeit von T-Mobile. Bei einem Großunternehmen wie T-Mobile werde nur eine entsprechend hohe Geldstrafe als Druckmittel wahrgenommen und spürbar.

„Die österreichische Exekutionsordnung sieht Strafen von bis zu 100.000 Euro je Exekutionsantrag vor. Die Höhe der Strafe infolge unseres ersten Exekutionsantrags wurde von T-Mobile offensichtlich nicht als ausreichend schmerzhaft angesehen, um die Verstöße gegen das Urteil einzustellen. Für den Fall, dass T-Mobile nicht aufhört, das zugrunde liegende Urteil zu missachten, werden weitere Exekutionsanträge seitens des VKI folgen“, erklärte die VKI-Chefjuristin Beate Gelbmann.

Ein Pressesprecher des Unternehmens erklärte, auf die Geldstrafe reagiert zu haben. „Wir haben den Entscheid des Landesgerichts Wien bereits im August erhalten und danach sofort und umfassend reagiert. In sämtlichen Kampagnen und Angeboten sind unsere Rechtstexte nun transparenter und prominenter platziert. Die Anpassung betrifft alle Werbekanäle und Werbemittel, die bei Magenta im Einsatz.“

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