MAN kündigt Standort- und Beschäftigungsgarantie für Werk in Steyr

Der Lkw- und Bushersteller MAN kündigt die Beschäftigungssicherungs- und Standortverträge für die Werke in Deutschland und Österreich (Steyr) aus wirtschaftlichen Gründen zum 30. September.

Sollten sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite bis Ende 2020 bei in Kürze beginnenden Gesprächen auf eine Neuausrichtung von MAN einigen, könnten abhängig vom Verhandlungsergebnis die Sicherungsverträge ganz oder teilweise wieder in Kraft gesetzt werden, teilte MAN am Dienstag mit.

Von der jetzigen Kündigung seien auch die übertariflichen Leistungen betroffen, die ebenfalls mit diesem Vertragswerk zusammenhängen würden. Sollte es bis Jahresende keine Einigung geben, würden die Vereinbarungen gemäß ihrer individuellen Fristen zum Jahresende oder im Jahr 2021 auslaufen, hieß es in einer Presseaussendung.

Personalvorstand und Arbeitsdirektor Martin Rabe war sich sicher, dass „wir sehr zeitnah zu konstruktiven und zielgerichteten Verhandlungen kommen können.“ Trotz der Aufkündigung der Sicherungsverträge sei man dennoch entschlossen, die Neuausrichtung des Unternehmens so sozialverträglich wie möglich zu gestalten.

Der Standortsicherungsvertrag, der den Bestand des Unternehmens in Steyr bis 2030 sichern sollte, sei mit Vorsicht zu genießen, hatte Elias Felten, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Linzer Johannes Kepler Universität, bereits in einem Gespräch mit der APA gesagt. Die Gefahr sei groß, dass dann im Ernstfall keine Ansprüche daraus ableitbar seien. Er kenne den konkreten MAN-Vertrag nicht, betonte Felten, allerdings sieht er ihn mit Vorbehalt: So müsse erst einmal geklärt werden, ob es sich tatsächlich um einen rechtsgültigen Vertrag handelt. Denn der Betriebsrat könne juristisch gesehen nur bei einer Betriebsvereinbarung bzw. einem Sozialplan mitbestimmen.

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