Mann warf Kontrahenten Glas ins Gesicht: Zwei Jahre Haft

Ein 24-Jähriger ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen zwei Aggressionsausbrüchen zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Kosovare hatte einen Kontrahenten mit einem Faustschlag ins Gesicht verletzt, drei Monate später warf er einem anderen bei einem Discobesuch ein Glas ins Gesicht – dieser trug Narben davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der erste Vorfall hatte sich in Vorarlberg zugetragen, das Opfer des 24-Jährigen erlitt eine Rissquetschwunde, außerdem trug der 40-Jährige Verletzungen an den Zähnen davon. In einer Klagenfurter Disco kam es dann zu dem zweiten Vorfall. Wie Staatsanwältin Denise Ebner sagte, warf der 24-Jährige einem anderen Mann ein Trinkglas ins Gesicht. Dieses zerbrach, der Mann trug Narben an der Lippe und an einer Augenbraue davon, die wohl für immer sichtbar bleiben werden.

Der Angeklagte bekannte sich vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gerhard Pöllinger schuldig. „Wie kommt es dazu, dass zwei Mal in kurzer Zeit eine Situation so eskaliert?“, wollte der Richter wissen. „Ich weiß es nicht, ich bin eigentlich kein aggressiver Mensch. Mir ist einfach das Glasl ausgerutscht“, gab der 24-Jährige an. „Jetzt zerreden Sie sich aber das Geständnis. Wenn einem ein Glas ausrutscht, dann landet einem maximal der Inhalt auf dem Gewand“, ermahnte Richter Pöllinger. Das gestand schließlich auch der Angeklagte zu, es sei jedenfalls Alkohol im Spiel gewesen.

Nach kurzer Beratung sprach der Schöffensenat den 24-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung und Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen schuldig. Wie Pöllinger sagte, sei dem Mann sein reumütiges Geständnis zugutegekommen. Erschwerend fielen allerdings zwei einschlägige Vorstrafen ins Gewicht – und, dass der Mann während eines laufenden Ermittlungsverfahrens wieder straffällig geworden war.

Neben der Haftstrafe wurde den Opfern jeweils 2.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen, die Firma des zweiten Opfers erhält 1.300 Euro für eine Entgeltfortzahlung während des Krankenstandes des Mannes. Außerdem muss der 24-Jährige in Antiaggressionstraining absolvieren. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Ebner gab keine Erklärung ab.

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