Masken in der Schule verweigert: Drei Lehrer gefeuert

Andere Pädagogen zeigten nach Gespräch mit Bildungsdirektion Einsicht

Zur Dienstpflicht eines Lehrers gehört das Tragen einer Schutzmaske.
Zur Dienstpflicht eines Lehrers gehört das Tragen einer Schutzmaske. © JackF - stock.adobe.com (Symbolfoto)

Großes Aufsehen und Unverständnis bei Schülern, Eltern sowie Kollegen erregte ein VOLKSBLATT-Bericht, wonach ein Pädagoge im Bezirk Freistadt im Februar vom Dienst freigestellt wurde, weil er sich geweigert hatte, in der Schule einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Mit seinem Verhalten verletzte der Mann seine Dienstpflicht und wurde von der OÖ Bildungsdirektion zu Gesprächen gebeten.

Weil aber alle Bemühungen seines Arbeitgebers, ihn von der Einhaltung der geltenden Hygiene- und Präventionsmaßnahmen zu überzeugen, nicht fruchteten, wurde der Lehrer nun entlassen.

Dieses Schicksal teilt der Mann mit zwei weiteren Pädagogen, die ebenfalls keine Maske tragen wollten.

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„Andere Lehrkräfte konnte man hingegen umstimmen, sie halten sich nun an die geltenden Hygiene- und Präventionsmaßnahmen“, sagt Elisabeth Seiche, Pressesprecherin der Bildungsdirektion, zum VOLKSBLATT.

Von Heinz Wernitznig

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