Maskenpflicht in Kärntner Bezirksstadt Wolfsberg angeordnet

Nach Tourismus-Hotspots wie Velden und den Klagenfurter Märkten wird nun auch für die Bezirksstadt Wolfsberg eine zeitlich und örtlich begrenzte Maskenpflicht verordnet. Wie der Landespressedienst am Mittwoch bekannt gab, muss der Mund-Nasen-Schutz in der Stadt künftig an Wochenenden von 21.00 bis 2.00 Uhr getragen werden.

Betroffen sind demnach also die Nächte von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag.

Die Verordnung soll am Mittwochnachmittag kundgemacht werden, sie gilt ab kommendem Freitag. Räumlich gilt die Maskenpflicht für die in der Verordnung definierten Teile der Innenstadt, wo sich Lokale und Bars befinden.

Zur Begründung der Maßnahme hieß es auf APA-Anfrage, dass es in den Bereichen vor den Lokalen zuletzt zu Ansammlungen von Gästen gekommen war. Die Maskenpflicht gilt wie andernorts in Kärnten nur auf den Straßen, nicht in der Gastronomie.

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