Mehr Besuche in Spitälern erlaubt

3-G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht bleiben aber aufrecht

Spitalspatienten dürfen ab Montag wieder zwei Besuche pro Tag, jeweils für eine Stunde erhalten. 3-G-Regel, FFP2-Maske und Schleuse bleiben aber Pflicht.
Spitalspatienten dürfen ab Montag wieder zwei Besuche pro Tag, jeweils für eine Stunde erhalten. 3-G-Regel, FFP2-Maske und Schleuse bleiben aber Pflicht. © KUK/Wolkerstorfer

Aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Corona-Infektionszahlen und der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden ab Montag, dem 30. Mai, die Zugangsbeschränkungen zu den oö. Spitälern gelockert.

Dann sind pro Patient und Tag wieder zwei Besucher jeweils für eine Stunde erlaubt. Ausgenommen davon sind Personen, die Frauen während der Geburt begleiten und Besuche bei schwerstkranken bzw. sterbenden Patienten sowie Besuch und Begleitung Minderjähriger. Schleusen, 3-G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht aber bleiben aufrecht.

Besuchszeiten und weitere Infos auf der Website des jeweiligen Klinikums.

„Corona wird uns als Bevölkerung, aber ganz im Speziellen als Gesundheitsversorger weiterhin erhalten bleiben. Dennoch haben wir als Spitalsträger, vor allem aber unsere Mitarbeiter gelernt, mit dem Virus umzugehen. So gelingt es uns trotz erhöhter Hygieneanforderungen und zusätzlicher Belastungen bestmöglich für unsere Patienten zu sorgen. Dieser Umstand, die derzeitigen Infektionszahlen sowie die aktuelle Bundesverordnung erlauben es uns, die Besuchsmöglichkeiten von stationären Patienten zu lockern. Dies ist unter Einhaltung von klaren Regeln möglich“, betonen der Vorsitzende der Geschäftsführer in der Gesundheitsholding, Franz Harnoncourt und Peter Ausweger, Geschäftsführer der OÖ. Ordensspitäler KoordinationsGmbH.

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