Kommentar zur Flüchtlingskonvention
Man könne ein System nicht abschaffen, nur weil es von einigen missbraucht wird, meint ein Berner Migrationsrechtler anlässlich des 70er-Jubiläums der Genfer Flüchtlingskonvention. Wären es nur einige, dann gäbe es in der Tat kein Problem. Tatsächlich ist der Missbrauch längst von der Ausnahme zur Regel, die Flüchtlingskonvention zum Migrationsinstrument geworden. Das entspricht weder dem Geist der Konvention noch der Intention seiner Gründerväter. Unter Flucht wurde seinerzeit das Absetzen ins nächste sichere (Nachbar-)Land verstanden. Heute ist Flucht vielfach eine Reise um den halben Globus ins komfortabelste Asylsystem. Die Zahl der Fluchtgründe (z. B. Verfolgung wegen sexueller, vom Aufnahmestaat kaum überprüfbarer Orientierung) ist ebenso gestiegen wie die Zahl derer, die nicht in erster Linie ein sicheres, sondern ein besseres Leben suchen. Dafür war die Konvention nicht gedacht. Ein — übrigens unter Zutun aller Beteiligten — derart ausgehöhlter Rechtsrahmen ist ohne Reform nicht halbar.
Bevor jetzt der Aufschrei losbricht, sei an Karl Schlögl erinnert: Der damalige SPÖ-Innenminister regte 1998 eine neue Konvention an, welche „die Genfer Flüchtlingskonvention ergänzt, ändert oder ablöst“. Es wäre an der Zeit, der lange gereiften Erkenntnis Taten folgen zu lassen. Realistisch ist das Schlachten Heiliger Kühe allerdings nicht.