Meinung

von Markus Ebert

Blick auf das Gestern

Kommentar zum Arbeitskräftemangel.

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht — völlig zu Recht — das Wehklagen über den Arbeitskräftemangel angestimmt wird. Zuletzt etwa hat der Präsident der Industriellenvereinigung, Georg Knill, von der Politik Anreize eingemahnt, um Menschen länger in Arbeit zu halten.

Wobei „länger“ nicht nur in diesem Fall meint, Menschen sollten zu vernünftigen steuerlichen und sozialrechtlichen Konditionen über das Regelpensionsalter hinaus im Arbeitsprozess gehalten werden.

Dem steht die Tatsache gegenüber, dass Männer im Jahr 2021 durchschnittlich mit 61,8 Jahren und Frauen mit 59,8 Jahren in Pension gingen — bei einem Regelpensionsalter von 65 bei Männern und 60 bei Frauen.

Für das Unterschreiten dieser Altersgrenze gibt es viele Gründe, wobei einer immer ein bisschen außer Acht gelassen wird: Es gibt nämlich eine ganze Reihe von Arbeitnehmern beiderlei Geschlechts, die den Arbeitgebern — bis hinein in den halböffentlichen Bereich — ab einem gewissen Alter schlicht zu teuer waren.

Man hat daher Wege und Mittel gesucht und auch gefunden, um die „teuren Alten“ loszuwerden — legal, aber moralisch teils auch fragwürdig. Wer daher den heutigen Arbeitskräftemangel beklagt, der muss auch einen (selbst-)kritischen Blick auf das Gestern werfen.

Das könnte Sie auch interessieren