Meinung

von Dominik Hennerbichler

Im Zweifel für immer

Kommentar zur „zivilen Todesstrafe“.

Der Begriff der „zivilen Todesstrafe“ mag auf den ersten Blick sehr hart und auch überzogen erscheinen, doch trifft er das Problem der oft viel zu langen Ermittlungsverfahren am Ende recht genau.

Verfahren von zehn Jahren und länger sind für Beschuldigte — egal, ob schuldig oder nicht schuldig — nicht zumutbar. Kommt es nach Abschluss der Ermittlungen zum Prozess, addieren sich in der Regel auch noch jahrelange Verfahrensdauern und — im Falle eines Schuldspruches — Strafen dazu.

Und selbst wenn die Ermittlungen eingestellt werden, hält die Stigmatisierung der Betroffenen im Zweifel für immer. Gerade bei Fällen, die in der breiten Öffentlichkeit stattfinden, ist die Vorverurteilung für Betroffene oft existenzvernichtend und kommt einer „zivilen Todesstrafe“ gleich.

Eine Beschleunigung der Ermittlungsverfahren, wie von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler neuerlich gefordert, ist also dringend notwendig und längst überfällig. Dafür ist jedenfalls mehr Personal und Geld notwendig.

Auch hier muss die Grüne Justizministerin Alma Zadic endlich in die Gänge kommen. Baustellen gibt es in ihrem Ressort mit dem generellen Personalmangel, der ausstehenden Weisungsrecht-Reform oder teils überlasteten Gefängnissen ohnehin genug.

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