Ab Herbst: Rasern kann Auto weggenommen werden

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Der Ministerrat hat am Mittwoch einen Fünf-Punkte-Plan gegen extreme Raserei beschlossen. So werden Schnellfahrer künftig höher bestraft, außerdem wird die Führerscheinentzugsdauer verdoppelt. In besonders gefährlichen Fällen soll künftig das Fahrzeug beschlagnahmt werden, sagten Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Salzburgs Landesrat Stefan Schnöll (ÖVP) in einer Pressekonferenz. Doch nicht alle bereits im Vorjahr angekündigten Maßnahmen werden umgesetzt.

338 Menschen starben im Vorjahr bei Verkehrsunfällen auf Österreichs Straßen. Das war – bedingt auch durch die Corona-Lockdowns – die geringste Zahl seit Beginn der Aufzeichnungen. Bei rund einem Drittel war nicht angepasste Geschwindigkeit die Hauptunfallursache. Knapp 8.000 Lenkern wurde im Vorjahr wegen extremen Geschwindigkeitsüberschreitung der Führerschein entzogen.

In den vergangenen Wochen und Monate wurden durch „rücksichtlose Raser, die sich und andere bewusst gefährden“, zahlreiche Unfälle verursacht, sagte Gewessler. Die bisherigen Strafen würden oft nicht wirken, unbelehrbare Wiederholungstäter lassen sich davon nicht abschrecken, konstatierte die Verkehrsministerin. „Menschen, die bei einem Verkehrsunfall sterben, sind nicht nur eine Zahl in der Statistik, sondern Familienmitglieder, Freunde, Arbeitskollegen, Verwandte. Jeder einzelne Tote ist einer zu viel“, sagte Gewessler.

Der Großteil der nun beschlossenen Maßnahmen soll noch vor dem Sommer in Kraft treten – mit Ausnahme der Fahrzeugbeschlagnahme. Allerdings kommen die im Vorjahr noch angekündigte Senkungen der Grenzwerte für Führerscheinabnahmen um zehn km/h ebenso wie Rasen als Vormerkdelikt nicht.

Gewessler kündigte jedoch insbesondere bei illegalen Straßenrennen eine Verschärfung der Gangart an. Geplant ist, dass die Teilnahme an illegalen Straßenrennen als neues Delikt in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wird, sagte Gewessler. So sollen illegale Straßenrennen ausdrücklich als „besonders gefährliche Verhältnisse“ bzw. besondere Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert werden. Das soll mit dem Entzug der Lenkberechtigung für sechs Monate geahndet und spätestens im Wiederholungsfall zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung führen.

„Wir wissen, dass das Auto bei überhöhter Geschwindigkeit zur Waffe wird“, sagte Schnöll. Das sei zuletzt bei einem Unfall vor zwei Wochen in Salzburg deutlich geworden, bei dem ein 17-jähriger Mitfahrer bei einem Rennen mit mehr als 100 km/h im Ortsgebiet starb. Zahlreiche „dramatische Unfälle“ hätten die Diskussion um die Strafverschärfung beschleunigt. Die Bundesländer seien als nunmehr vollziehende Behörden sehr froh über das Maßnahmenpaket.

Die weiteren Details des Pakets: Der Strafrahmen für Raser wird von 2.180 auf 5.000 Euro erhöht. Für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung wird der Beobachtungszeitraum auf vier Jahre verdoppelt. Außerdem wird die Mindestentzugsdauer bei Geschwindigkeitsübertretungen verdoppelt. Im Ortsgebiet bei mehr als 40 km/h und im Freiland bei mehr als 50 km/h beträgt die Entzugsdauer künftig ein Monat. Im Wiederholungsfall ist bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen der Schein künftig drei Monate weg. Und ab einer Überschreitung von 80 km/h im Ortsgebiet sowie 90 km/h auf Freilandstraßen gilt dies als Vergehen als unter besonders gefährlichen Verhältnissen, was einen Führerscheinentzug von sechs Monaten sowie eine Nachschulung bedeutet. Diese Maßnahmen sollen bereits im Sommer in Kraft treten.

Bei besonders gefährlichen Fällen von extremer Raserei soll ab dem Jahresende das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Details dazu gab es am Mittwoch noch keine, diese müssen erst ausgearbeitet werden, sagte Gewessler. Denn dieser Punkt werfe zahlreiche rechtliche Fragen auf, beispielsweise wie vorgegangen werden kann, wenn das Fahrzeug einer dritten Person gehört. Gemeinsam mit dem Verfassungsdienst soll dies geklärt werden, „damit die Maßnahme sicher rechtlich hält“. Die Ausgestaltung könne von der temporären Einbehaltung bis hin zum Verfall des Autos führen, ergänzte Schnöll. Er erhofft sich dadurch Wirkung, weil sich Menschen in der Raserszene „sehr stark mit dem eigenen Auto identifizieren“.

Wie die Auswertung des Führerscheinregisters zeigt, wurde im Vorjahr 7.960 Personen aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung (mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h im Freiland) als Hauptdelikt die Lenkberechtigung entzogen. Mischdelikte – also mehrere Vergehen, beispielsweise in Kombination mit Alkoholisierung am Steuer – wurden hier nicht berücksichtigt. Insgesamt entspricht dies laut Verkehrsministerium in etwa 1,6 Promille jener, die aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung durch die Bundespolizei mittels Organstrafverfügung und Anzeige geahndet wurden. In Summe waren dies im Vorjahr rund 4,98 Millionen Strafen. Seit 2015 verzeichnet das Innenministerium sowohl beim Entzug der Lenkerberechtigung als auch bei den geahndeten Geschwindigkeitsübertretungen einen Anstieg.

Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) begrüßten die Strafverschärfungen für Raser, teilten sie in Aussendungen mit. Für das KFV greifen die Maßnahmen aber zu kurz. Weitere, für die Verkehrssicherheit essenzielle Maßnahmen wären wichtig, forderte KFV-Direktor Othmar Thann in einer Aussendung. Er konstatierte in den nunmehrigen Änderungen ein „Minimalprogramm in der Verkehrssicherheit“, das Menschenleben kostet. Darüber hinaus fordert das KFV angesichts der Unfallzahlen, dass das Ministerium der Verkehrssicherheit mehr Gewicht gibt.

Auch aus Sicht des VCÖ ist das Paket ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Der Führerschein wird weiterhin erst ab einer Überschreitung des Tempolimits von 40 km/h abgenommen – entgegen der vorjährigen Ankündigung. Auch fehlt die ebenfalls vorgesehene Aufnahme ins Vormerksystem, kritisierte der VCÖ.

Auch der ÖAMTC befürwortet Verschärfung von Sanktionen bei schweren Verkehrsübertretungen. Allerdings dürfen dabei minimale Übertretungen nicht in einen Topf mit ‚Rasen‘ geworfen werden. Hier braucht es klare Abgrenzungen”, meinte Chefjurist Martin Hoffer. Ähnlich sieht dies auch der ARBÖ. Viele Teile der Maßnahmen werden begrüßt. Allerdings darf nicht jeder, der einmal aus Versehen geringfügig zu schnell fährt, als verantwortungsloser Hobbyrennfahrer abgestempelt werden, meinte Gerald Kumnig, ARBÖ-Generalsekretär, ein einer Aussendung.

Gewessler kündigte bei der Pressekonferenz auch umfassende weitere Verkehrssicherheitsmaßnahmen an, ohne ins Detail zu gehen. So werde im Ministerium derzeit die Verkehrssicherheitsstrategie 2021 bis 2030 ausgearbeitet. Außerdem werde ein einer „österreichweiten Vereinheitlichung der Strafen“ gearbeitet. Dass die Strafen nicht harmonisiert sind, hatte zuletzt im Juli 2019 der Rechnungshof massiv kritisiert. Er bemängelte vor nunmehr 20 Monaten, dass es kein bundesweit abrufbares Verwaltungsstrafen-Register und zudem je nach Bundesland unterschiedliche Strafen und Toleranzgrenzen gibt. Schnöll meinte in diesem Zusammenhang, dass mit der nunmehrigen Erhöhung des Strafrahmens für Raser die Bundesländer ohnedies ihre Strafen anpassen müssen.

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