Mit dem Stufenplan „Wiederauferstehung nach Ostern“

Vor der Lockerung der Corona-Maßnahmen gibt es „Tage der Bewährung“

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Grundsätzlich bleiben bis Ende April die Ausgangsbeschränkungen aufrecht, zudem ist ab nächster Woche das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auch in Öffis Pflicht. Öffnen dürfen vorerst Geschäfte mit bis zu 400 Quadratmetern sowie Bau- und Gartenmärkte.

Ab Anfang Mai soll dann der ganze Handel wieder anlaufen. Auch Friseure können dann wieder aufmachen. Bis Mitte Mai bleiben Hotels, Gastronomiebetriebe und Schulen zu, Matura und Lehrabschlussprüfungen sollen aber stattfinden.

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Veranstaltungen sind bis Ende Juni verboten. Details zu den jeweiligen Bereichen sollen die zuständigen Minister in den nächsten Tagen präsentieren. Über eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz sollen jeweils Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam entscheiden.

„Gefahr nicht gebannt“

Von einem „vorsichtigen Plan, wie es nach Ostern weitergehen kann“ sprach Bundeskanzler Kurz gestern bei der Präsentation dessen, was ab nächster Woche in Österreich in Sachen Corona-Krise anders wird (siehe auch Grafik). Aber auch wenn erste Erleichterungen kommen, wurde der Kanzler ebenso wie Vizekanzler Werner Kogler und die Minister Rudolf Anschober (Gesundheit) und Karl Nehammer (Inneres) nicht müde, vor allem eines zu betonen: Es sei entscheidend, dass die Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus auch in der Osterwoche strikt befolgt werden. Denn, so Kurz: „Nur weil die Zahlen zurückgehen, ist die Gefahr nicht gebannt“.

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„Erster Kraftakt gelungen“

Oder wie es Anschober formulierte: Ein „erster Kraftakt“ sei gelungen, doch der Trend müsse sich „in dieser Woche verstärkt fortsetzen“. Sprich: Es gebe im 24-Stundenabstand mehr Genesene als Neu-Infizierte, diese Zahlen seien seit Anfang April stabil, so Anschober (Details siehe Seite 11). Laut Kurz liegt die Durchseuchung bei rund einem Prozent der Bevölkerung, Ergebnisse aus den 2000 Stichproben dürften heute vorliegen.

„Hohe Polizeipräsenz“

Wiewohl laut Vizekanzler Kogler „der Weg mit einem Mix aus verordneten Maßnahmen und Empfehlungen“ weiter gegangen werden soll, will man bei der Einhaltung nichts dem Zufall überlassen. Die Polizei werde „weiterhin einen hohe Präsenz zeigen“, man erhöhe etwa die „Fußstreifenaktivitäten“, so Innenminister Nehammer, „weil jetzt die Tage der Bewährung sind“. Die Exekutive bekommt auch die Möglichkeit, bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen „Organstrafen zu verhängen“.

Klar gestellt hat Nehammer, dass die Lockerungsmaßnahmen sofort zurückgenommen werden, wenn die Fallzahlen wieder entsprechend steigen sollten. Dann werde die „Stopptaste“ gedrückt, ergänzte Kanzler Kurz. Wenn notwendig würde nachgeschärft.

App ist freiwillig

Was die App des Roten Kreuz angeht, mit der Menschen über Kontakt mit Corona-Infizierten informiert werden sollen, betonte Kurz, dass diese nur freiwillig angewendet werden soll. Nehammer kündigte ferner an, dass die Bundesgärten wie beispielsweise jener in Schönbrunn nach Ostern unter Sicherheitsvorkehrungen wieder öffnen.

Oster-Erlass hinfällig

Sozialminister Anschober stellte auch klar, dass der sogenannte Oster-Erlass, wonach man in der Wohnung nur fünf Menschen zusätzlich empfangen darf, zurückgenommen wird. Dieser sei nicht notwendig, die Verkehrsbeschränkungen alleine reichten, um Corona-Partys aufzulösen. Und Kurz betonte: „Die Polizei wird nicht in Wohungen nachschnüffeln“, er vertraue darauf, „dass jeder Einzelne ein Interesse daran hat, Familienmitglieder nicht zu gefährden“.

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