Mord an Freundin in OÖ: Schuldspruch gegen 18-Jährigen rechtskräftig

Der Schuldspruch wegen Mordes gegen einen 18-jährigen Afghanen, der im Dezember 2018 seine 16-jährige Freundin in Steyr mit einem Messer getötet hat, ist rechtskräftig.

Das hat der Oberste Gerichtshof am 23. März entschieden, wie er am Donnerstag mitteilte. Über die Strafberufung muss das Oberlandesgericht Linz urteilen. Der Angeklagte hatte in erster Instanz 13,5 Jahre ausgefasst.

Der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige hat seiner Freundin, die sich offenbar von ihm trennen wollte, in ihrem Kinderzimmer einen Messerstich in den Rücken versetzt. Nach der Tat blieb er noch Stunden bei der Leiche und filmte sich auch mit ihr. Dann deckte er die Tote zu, verbarrikadierte die Zimmertür und flüchtete durch das Fenster.

Erst in der darauffolgenden Nacht fand die Mutter ihre tote Tochter. Der Angeklagte stellte sich nach Tagen auf der Flucht in Wien selbst. Bei seiner Festnahme behauptete er, es habe sich um einen Unfall gehandelt. Während seines Prozesses im Oktober des Vorjahres im Landesgericht Steyr schwieg er weitgehend. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig wegen Mordes.

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