Mordversuch an Bruder: Zwölf Jahre Haft für Mühlviertler bestätigt

Es bleibt bei zwölf Jahren Haft für einen Mühlviertler wegen Mordversuchs an seinem Bruder. Das Oberlandesgericht Linz hat am Dienstag den Berufungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht Folge gegeben.

Der damals 48-Jährige hatte am Abend vor Weihnachten 2020 seinen Bruder mit einem Fleischermesser attackiert und ihm einen Stich in den linken Lendenbereich versetzt.

Der Tat war ein jahrelanger Streit vorausgegangen. Der seit Jahren Beschäftigungslose lebte am Bauernhof der Eltern und wurde von diesen auch unterstützt. Immer wieder kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Geschwistern, auch die Polizei und das Gericht wurden eingeschaltet.

Nach dem Tod der Eltern lief das Wohnrecht des Angeklagten ab und sein Bruder pochte darauf, dass er sich um Mindestsicherung bemühen und ausziehen solle. Letztlich brachte er auch eine Klage zur Räumung per 1. Jänner 2021 ein.

Am Tag vor dem Heiligen Abend attackierte der Angeklagte seinen Bruder mit einem Messer. Das Opfer wehrte sich, seine Lebensgefährtin half ihm beim Entwaffnen des Angreifers. Dieser holte seine Ersparnisse und ging weg. Die anrückende Polizei forderte er selbst auf, ihn festzunehmen.

Er war zum Zeitpunkt des Angriffes zurechnungsfähig und auch nicht durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigt. Nach seiner Festnahme hatte er noch gesagt „ich hoffe, dass mein Bruder tot ist“. Im Prozess beteuerte er aber, er habe keine Tötungsabsicht gehabt.

Das Landesgericht Linz hatte den Angeklagten im Juni zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hätte eine höhere Strafe für gerechtfertigt gehalten, weil er seinem Bruder von hinten in den Rücken gestochen hat. Die Verteidigung pochte auf die laut Gutachter verminderte Schuldfähigkeit und wollte eine Herabsetzung der Strafe. Das Berufungsgericht folgte aber beiden Argumentationen nicht, es bleibt bei zwölf Jahren Haft.

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