Mückstein will nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Geimpfte

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Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) will am Mittwoch über weitere Verschärfungen der Coronamaßnahmen diskutieren – darunter nächtliche Ausgangsbeschränkungen auch für Geimpfte.

„Es wird auch für geimpfte Menschen nächtliche Ausgangsbeschränkungen geben. Das ist Teil des Maßnahmenpakets, das am Tisch liegt“, sagte der Minister am Sonntagabend in der „ZiB 2“ des ORF. Die angekündigte Impfplicht für Gesundheitspersonal soll nun gesetzlich vorbereitet werden.

Einmal mehr verteidigte Mückstein den ab Mitternacht geltenden „Lockdown für Ungeimpfte“ mit der „dramatischen Situation auf den Intensivstationen“. Warum die Regierung der vierten Infektionswelle nicht schon früher mit strengeren Maßnahmen gegengesteuert hat, ließ der Minister unbeantwortet und verwies lieber auf die seit letztem Montag geltende „2G-Regelung“ und die zuletzt gestiegene Impfbereitschaft der Bevölkerung.

Am Mittwoch will Mückstein – zehn Tage nach ihrem Inkrafttreten – Bilanz über die „2G-Regel“ ziehen und mit den Ländern über weitere Maßnahmen verhandeln. Dabei möchte er das am Freitag von Wissenschaftern vorgelegte Maßnahmenpaket – unter anderem FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen und PCR-Tests auch für Geimpfte – vorschlagen.

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Außerdem plant der Gesundheitsminister auch Ausgangsbeschränkungen für Geimpfte, und zwar in den Nachtstunden. Details nannte er nicht. „Ich habe das heute vorgelegt. Das ist mit den Experten akkordiert, wird mit Bundesregierung und Ländern besprochen“, sagte Mückstein. „Hier erwarte ich mir eine Entscheidung am Mittwoch.“ Abzuwarten bleibt, ob es dafür eine Mehrheit gibt. Die ÖVP hatte Einschränkungen für Geimpfte zuletzt vehement abgelehnt.

Die angekündigte Impfpflicht für Gesundheitsberufe soll etwa in Krankenhäusern sowie Alters- und Pflegeheimen gelten. Das entsprechende Gesetz werde nun ausgearbeitet, es werde auch Übergangsfristen geben, sagte Mückstein. Eine Impfpflicht für Lehrerinnen und Lehrer befürwortet Mückstein nicht. Dies wäre aus seiner Sicht verfassungsrechtlich problematisch, weil bis dahin auch Schüler geimpft werden können.

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