Mühlviertlerin in Amstetten erwürgt: Deutscher bestreitet die Tat

40-Jähriger muss sich seit Dienstag am Landesgericht St. Pölten wegen Mordes an 52-Jähriger aus Waldhausen verantworten

Der Angeklagte bekannte sich zum Prozessauftakt nicht schuldig.
Der Angeklagte bekannte sich zum Prozessauftakt nicht schuldig. © APA/Fohringer

Am Landesgericht St. Pölten hat am Dienstagvormittag der Mordprozess gegen einen 40-Jährigen begonnen. Der Deutsche soll im Mai 2019 im Amstettner Stadtteil Greinsfurth eine 52-jährige aus Waldhausen (Bez. Perg) getötet haben. Neben Mord wurde dem Mann auch schwerer Raub angelastet, der Beschuldigte war zu den Vorwürfen nicht geständig.

Die Leiche der Mühlviertlerin war am späten Abend des 28. Mai in einem Gebüsch neben dem Parkplatz eines Einkaufszentrums entdeckt worden.

Zur falschen Zeit am falschen Ort

„Hier und heute geht es um eine Zeitspanne von neun Minuten im Leben zweier Menschen“, führte Staatsanwalt Leopold Bien aus. „Am Ende dieser neun Minuten war eine Frau tot, bestialisch ermordet – und der andere ein Mörder.“

Der Angeklagte hatte im Frühjahr 2019 keinen festen Wohnsitz, lebte und übernachtete überwiegend in seinem Pkw. Am Tag der Bluttat soll der 40-Jährige gegen 20 Uhr seinen Wagen auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums abgestellt haben. Kurz vor 20.30 Uhr überquerte die 52-Jährige nach Ladenschluss das Areal auf dem Weg zu ihrem Auto. Bevor sie einstieg, soll die Frau auf den Beschuldigten getroffen sein. Die Opfer „war einfach zur falschen Zeit am falschen Ort“, so Bien.

Der Beschuldigte soll sein Opfer zu Boden befördert und längere Zeit gewürgt haben. Vor Eintritt der Bewusstlosigkeit wehrte sich die Oberösterreicherin noch heftig und fügte dem Angeklagten eine blutende Wunde zu. Gewebe und Blutspuren des 40-Jährigen wurden später an drei Fingerkuppen ihrer linken Hand gefunden. Bevor der Deutsche die Frau in einem Gebüsch neben dem Parkplatz ablegte, soll er ihr mit einem Schnittwerkzeug die Ellenarterie der linken Hand durchtrennt haben. Als Todesursache wurde eine „Gewalteinwirkung gegen den Hals“ festgestellt.

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In Verdacht geriet der Deutsche, als er das Handy der 52-Jährigen am 12. Juli kurzzeitig aktivierte und darin eine auf ihn registrierte SIM-Karte eingelegt war. Am 29. Juli wurde der Mann im Bereich der A1-Abfahrt Haag festgenommen.

Laut dem Verteidiger gebe es keinen Beweis dafür, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums war. Der Deutsche will das spätere Opfer nur vom Sehen gekannt haben. Am Tag der Tat habe er in dem Geschäft als Kunde hinuntergefallene Flaschen aufgehoben, dabei sei er von der dort arbeitenden Frau unabsichtlich am linken Nasenflügel gekratzt worden. Die DNA-Spuren unter den Fingerkuppen der 52-Jährigen würden davon stammen. Ein Urteil soll heute fallen.

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