Mutmaßlicher SS-Wachmann: Fünf Jahre Haft gefordert

Im Prozess gegen einen 101-jährigen Angeklagten, der SS-Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen gewesen sein soll, hat die Staatswaltschaft fünf Jahre Haft gefordert.

„Sie haben die Entmenschlichung der Opfer hingenommen und haben sich damit abgefunden“, sagte Oberstaatsanwalt Cyrill Klement am Dienstag in Brandenburg/Havel.

Der Mann soll laut Anklage von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen geleistet haben. Dabei geht es unter anderem um den Tod von sowjetischen Kriegsgefangenen und Kranken durch Genickschuss und durch Vergasung.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Mannes. Bisher bestritt der Angeklagte, dass er in dem KZ tätig war.

Er arbeitete nach eigenen Angaben in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern). Der Strafrahmen liegt für die angeklagte Tat zwischen drei und 15 Jahren. Das Plädoyer der Verteidigung ist nach bisherigen Plänen für den 1. Juni vorgesehen.

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