Mutter wollte Sohn im Auto anzünden: Einweisung in Anstalt

„Vor dem Anschlag war sie sehr nett zu mir“: Das hat der Sohn jener Frau am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht ausgesagt, die kurz darauf das Auto, in dem er saß, in Brand gesetzt haben soll. Sie stand neben dem Pkw und entzündete einen Benzinkanister im hinteren Bereich des Wagens, er konnte noch herausspringen. Weil sie als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde, verfügten die Geschworenen eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Das Verhältnis des 36-Jährigen zu seiner Mutter war nie „korrekt“ gewesen, erzählte das Opfer. „Als ich sieben oder acht Jahre alt war, hat sie mich voll bekleidet in einen Pool geschupft und gelacht“. Der Vater habe für ein „gewisses Gleichgewicht“ gesorgt, doch im November 2019 beging er Selbstmord. Das Verhalten der Frau soll laut Sohn dann „extrem“ geworden sein. „Sie hat sich von ihrem Sohn verfolgt gefühlt“, beschrieb Staatsanwalt Arnulf Rumpold die Situation. Er wiederum hatte so Angst vor seiner Mutter, dass er ihr seine Adresse verheimlichte.

Heuer im März trafen sich die beiden, um zu einer Verlassenschaftsverhandlung zu fahren. Er wunderte sich nach eigenen Angaben, dass sie ihn unbedingt abholen und mit ihrem Auto mitnehmen wollte, stimmte aber zu. Vor der Fahrt kaufte die 74-Jährige zwei Kanister und füllte sie laut Staatsanwalt an einer Tankstelle mit Benzin. Sobald der Sohn im Auto saß, stieg die Mutter wieder aus. „Sie hat mir von hinten einen Zettel und Geld gegeben, dann ist schon eine Stichflamme gekommen, mit einem lauten Fauchen“, erzählte der 36-Jährige. Seine Mutter soll nämlich mit einem Stabfeuerzeug das Benzin im hinteren Bereich des Pkw entzündet haben. Der Mann sprang aus dem Wagen und schrie „weg vom Auto“, dann sah er sich nach seiner Mutter um. „Sie ist ganz langsam hinter dem Auto zu mir gekommen, ganz ruhig und gefasst“, erzählte er. Wäre er bereits angegurtet gewesen, hätte er laut Sachverständigem keine Chance gehabt.

„Sie wollten Ihren Sohn töten?“, fragte Richter Andreas Lenz die Frau. „Ich habe meiner Aussage nichts hinzuzufügen“, antwortete die Betroffene. Bei einer der ersten Einvernahmen hatte sie angegeben „Ich habe den Brand absichtlich gelegt und hatte das schon länger im Kopf“. Der Richter wollte wissen, ob eine Schenkung an den Sohn durch den Mann der Grund für den Hass gewesen sei. „Nein“, kam die tonlose Antwort. „Sondern?“, hakte der Richter nach. „Kann ich nicht beantworten.“ Dann meinte die 74-Jährige: „Ich bin froh, dass ihm nichts passiert ist.“ – „Ja, heute“, relativierte der Richter. Der psychiatrische Sachverständige stufte die Frau als nicht zurechnungsfähig ein. Sie leide an einer wahnhaften Störung, an einer „geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades“, so der Gutachter. Sie hatte bei der Untersuchung angegeben, sie habe auf eine Explosion und einen „Sekundentod“ ihres Sohnes gehofft.

Die Geschworenen schlossen sich der Meinung des psychiatrischen Sachverständigen an und stuften die Frau einstimmig als nicht zurechnungsfähig ein. Sie verfügten ebenso mit 8:0 Stimmen eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

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