Nach OGH-Urteil: FACC prüft weiteres Vorgehen

Klage gegen Ex-Chef ohne Erfolg – Nun Finanzvorständin im Visier – Millionen liegen bei Republik

Millionen des gestohlenen Geldes sind in Österreich, aber für FACC nicht greifbar.
Millionen des gestohlenen Geldes sind in Österreich, aber für FACC nicht greifbar. © FACC

Nachdem die von FACC auf 42 Mio. Euro anberaumte Schadenersatzklage gegen Ex-Geschäftsführer Walter Stephan beim Obersten Gerichtshof wie berichtet mit einem Freispruch für den Gründer des Innviertler Flugzeugzulieferers endete, prüft man in Ried nun die Konsequenzen des Urteils.

Man sei „überrascht“ über das Urteil, hieß es am Mittwoch gegenüber dem VOLKSBLATT. In Erwägung gezogen werden nun vor allem Schritte gegen die damals verantwortliche Finanzvorständin, die nach dem Verlust von mehr als 50 Millionen Euro in Folge eines Online-Betrugs (Fake-President-Fraud) im Februar 2016 als erste Führungsperson hatte gehen müssen.

Erst drei Monate später war auch die Zeit von Walter Stephan in der Leitungsfunktion des Unternehmens vorbei. Er hatte auf diese Vorgehensweise auch auf Wiedereinstellung geklagt – allerdings ohne offizielles Ergebnis.

Verhängnisvolle Tage

Zur Erinnerung an die Tage rund um den Jahreswechsel 2015/2016: Eine Finanzmitarbeiterin hatte im durch E-Mails erweckten falschen Glauben, im Auftrag des damaligen Geschäftsführers Walter Stephan zu handeln rund 54 Mio. Euro auf ausländische Konten überwiesen.

Wie sich bald herausstellte, hatte sie sich durch einen Austausch von insgesamt 92 E-Mails innerhalb von gut drei Wochen täuschen lassen, das Geld war verloren. Im Geschäftsbericht für die Periode 2015/2016 liest sich das folgendermaßen: Durch einen von außen gesteuerten Betrugsvorfall

sind unrechtmäßig 52,847 Euro an liquiden Mitteln aus der Gesellschaft abgeflossen. Infolge von unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konnte ein Betrag von 10,860 Millionen auf Empfängerkonten in China einer Sperre unterzogen werden.

Geld in Österreich, aber für FACC nicht greifbar

Diese erwähnten 10,8 Millionen Euro konnten also zumindest gesperrt werden – allerdings auf chinesischen Konten. Erst ein Delegationsbesuch von Bundeskanzler Sebastian Kurz in China brachte 2019 Bewegung in die Sache und auf die Konten. Das Geld liegt mittlerweile auf einem Verwahrkonto der Republik – aber ohne Zugriff der FACC.

Der Zugriff wird mit Verweis auf Ermittlungen unter anderem durch die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft verwehrt. Hier laufen noch Gespräche mit den zuständigen Behörden, gerichtliche Schritte werden aber bei Scheitern der Gespräche nicht ausgeschlossen.

Dazu der heurige Geschäftsbericht: „Das Risiko … besteht unter anderem darin, dass eine Repatriierung von entzogenen Geldern mit Hilfe des Bundes nicht oft vorkommt und dabei zum Teil rechtliches Neuland betreten wird.“ Es dürfte also spannend bleiben im so gar nicht weihnachtlichen Krimi, der sich um die Jahreswende 2015 in Ried zugetragen hat.

Christoph Steiner

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