Nach Ostern gelten die neuen Beschränkungen

Maskenpflicht beim Einkauf und in Öffis und Taxis

Mund-Nasen-Schutz und Abstand: Nur so dürfen ab Dienstag nach Ostern Öffis benützt werden.
Mund-Nasen-Schutz und Abstand: Nur so dürfen ab Dienstag nach Ostern Öffis benützt werden. © APA/Punz

Mit dem Dienstag nach Ostern treten die verlängerten und auch nachgeschärften Ausgangsbeschränkungen in Kraft.

Muss aktuell ein Mund-Nasen-Schutz nur beim Einkaufen in Supermärkten über 400 Quadratmeter getragen werden, so gilt die Maskenpflicht ab 14. April generell beim Einkauf.

☣️➡️  Mehr zu diesem Thema ⬅️☣️

Alternativ zur Maske kann auch ein Schal oder eine andere „Barriere gegen Tröpfcheninfektion“ über Mund und Nase gezogen werden, heißt es in der entsprechenden Verordnung. Ausgenommen sind nur Kinder bis sechs Jahre.

Maske und Abstand

Neu ist auch, dass ab Dienstag in öffentlichen Verkehrsmitteln ebenfalls nicht nur die Maskenpflicht, sondern auch die Distanzvorschrift gilt — es muss in den Öffis ein Meter Abstand gehalten werden. Beide Verpflichtungen gelten auch für Taxis und Fahrdienstvermittler wie Uber. Und auch Fahrgemeinschaften zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sind mit Mund-Nasen-Schutz und dem Abstandsmeter zulässig. Für eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz braucht es der Verordnung zufolge Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer — sofern die Schutzmasken nicht (wie im Handel) ohnehin vorgeschrieben sind.

Ausnahmen ausgeweitet

Video
Ich möchte eingebundene Social Media Inhalte sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in der Datenschutzerklärung oder unter dem Menüpunkt Cookies geändert werden.

Das „Betreten öffentlicher Orte“ bleibt weiterhin verboten. Zu den fünf Ausnahmen (Notfall, Betreuung und Hilfe, Deckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, Arbeit und der Bewegung im Freien alleine oder mit Mitbewohnern) kommt nun aber eine weitere dazu: Eben das Einkaufen — weil ja weitere Geschäfte aufsperren dürfen — beziehungsweise die Inanspruchnahme jener Dienstleistungen, die bereits wieder angeboten werden dürfen.

Grundbedürfnis Hochzeit

Schließlich legt die Verordnung auch fest, dass als „notwendiges Grundbedürfnis“ auch Hochzeiten und wie bisher schon Begräbnisse gelten und daher eine Ausnahme vom allgemeinen Ausgangsverbot rechtfertigen. Beides aber nur im engsten Familienkreis. Gemeint ist damit „jede exklusive Solidargemeinschaft zwischen zwei oder mehr Personen (= individuell und nachvollziehbar begründbares besonderes Naheverhältnis), die auf relative Dauer ausgerichtet ist“, auf das Vorhandensein einer Lebensgemeinschaft oder einer leiblichen Verwandtschaft kommt es also nicht an.

Arbeit für den VfGH

Die Maßnahmen der Regierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus rufen zunehmend Kritiker auf den Plan. Beim Verfassungsgerichtshof sind schon 20 Anträge gegen die betreffenden Gesetze und Verordnungen eingelangt, gab die Pressestelle auf Anfrage der APA bekannt. Alle diese Anträge werden „unverzüglich in Behandlung genommen“. Die nächste Session des VfGH findet im Juni statt.

Das könnte Sie auch interessieren