Neue Kurzarbeit-Regelung fixiert

90 Prozent Ersatzrate — Änderungen bei Corona-Regeln für Schwangere

Arbeitsminister Martin Kocher hält eine Verlängerung der Kurzarbeit-Regelung für nötig
Arbeitsminister Martin Kocher hält eine Verlängerung der Kurzarbeit-Regelung für nötig © APA/Schlager

Die Kurzarbeit wird wieder neu geregelt. Der Nationalrat hat gegen die Stimmen der Neos ein bis Jahresende befristetes Modell abgesegnet, mit dem nun einheitlich 90 Prozent des Einkommens von davor ausbezahlt werden.

Arbeitsminister Martin Kocher hält die Fortsetzung der Kurzarbeit unter anderem angesichts des Ukraine-Kriegs für notwendig. Die Neos verwiesen dagegen auf die Vielzahl offener Stellen. Geändert wurde außerdem auch der Modus für Corona-Freistellungen für Schwangere.

Künftig kann verordnet werden, für welchen Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen werdende Mütter ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bis spätestens zum Beginn eines durch den Mutterschutz ohnehin vorgesehenen Beschäftigungsverbotes nicht beschäftigt werden dürfen. Aktuell sind 26.191 Personen zur Kurzarbeit vorangemeldet.

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