Neue Pfarrstruktur der Diözese Linz hat nun die rechtliche Grundlage

Bischof Manfred Scheuer unterzeichnete Gesetzestexte zur Umsetzung

Am 4. Mai, dem Gedenktag des Hl. Florian, unterzeichnete Diözesanbischof Manfred Scheuer die Gesetzestexte für die Umsetzung der neuen Pfarrstruktur. Mit der Veröffentlichung im Linzer Diözesanblatt sind sie nun rechtsgültig.
Am 4. Mai, dem Gedenktag des Hl. Florian, unterzeichnete Diözesanbischof Manfred Scheuer die Gesetzestexte für die Umsetzung der neuen Pfarrstruktur. Mit der Veröffentlichung im Linzer Diözesanblatt sind sie nun rechtsgültig. © Diözese/Fürlinger

Der 4. Mai, Fest des Landes- und Diözesanpatrons Florian von Lorch, ist heuer ein besonders geschichtsträchtiges Datum für die Katholische Kirche in Oberösterreich: Diözesanbischof Manfred Scheuer unterzeichnete an diesem Tag die Gesetzestexte für die Umsetzung der geplanten Pfarrstrukturreform im Rahmen des Zukunftswegs.

„Kirchliche Strukturen sollen gute Rahmenbedingungen schaffen, damit Kirche als offene und positive Kraft in unserer Gesellschaft erlebbar ist“, schreibt der Bischof in seinem „Bischofswort zur Ordnung der Pfarren“, das im Linzer Diözesanblatt den Gesetzestexten vorangestellt ist.

Die Texte bilden — gemeinsam mit dem Handbuch — die Grundlage für eine schrittweise Umsetzung der Strukturreform, die im Herbst mit „Pionierpfarren“ beginnt. Koordiniert wird die Umsetzung von der Stabsstelle Pfarrstruktur unter der Leitung von Martin Schachinger.

Der Prozess soll bis 2026 abgeschlossen sein. Parallel dazu findet eine Reform der diözesanen Ämter statt, um Seelsorge sowie und in den Pfarrgemeinden und Pfarren bestmöglich unterstützen zu können.

Lange Vorgeschichte

Die nun geleistete Unterschrift ist der erste Schlussstrich für die neue Struktur. Bereits im November 2017 wurde damit begonnen, sowohl inhaltliche als auch strukturelle Reformen anzudenken. Zu Jahresbeginn 2019 wurde der Reformprozess unter dem Motto „Zukunftsweg“ intensiviert.

Über ein Jahr lang wurde in der Diözese, den Dekanaten und den Pfarren debattiert. Und im Jänner 2020 haben sich 94,5 Prozent der Delegierten beim Diözesanforum dafür ausgesprochen, ein Jahr später hat auch der Bischof sein grundsätzliches „Ja“ erteilt.

Vor der nun endgültigen Fixierung haben Generalvikar Severin Lederhilger und Ordinariatskanzler Christoph Lauermann das Strukturmodell kirchenrechtlich formuliert und präzisiert — laut internationalen Experten entspreche das Modell dem geltenden Kirchenrecht.

Statt der derzeit 486 Pfarren und 39 Dekanate soll es künftig 40 „Pfarren“ geben, die aus jeweils neun bis 14 Pfarrgemeinden bestehen. Die an die Stelle der bisherigen Dekanate aufrückenden Pfarren sollen von einem Pfarrvorstand geleitet werden, der aus dem Pfarrer, dem Pastoralvorstand und dem Verwaltungsvorstand besteht.

Die Pfarrgemeinden sollen auch weiterhin als selbstständige Einheiten unter anderem mit eigenständiger Vermögensverwaltung bestehen bleiben. Auf allen Ebenen soll grundsätzlich ein Teamleitungsmodell etabliert werden. 2022 werden für die bisherigen sowie auch für die künftigen Pfarrgemeinden Pfarrgemeinderäte gewählt, die dann Delegierte in den Pfarrverwaltungsrat entsenden.

St. Pölten will neue Struktur bis September

Die geplante neue Organisationsstruktur in der Diözese St. Pölten soll bis September stehen. Bischof Alois Schwarz gab ein „neues Miteinander“ innerhalb und zwischen Dienststellen sowie Richtung Pfarrgemeinde als Ziel aus.

Eine der wesentlichsten Änderungen des sogenannten Organisationsentwicklungsprozesses betrifft die Auflösung der Direktion der Pastoralen Dienste. Kommen werden sechs Ressorts, die dem Bischof unterstellt sind. Bekräftigt wurde auch einmal mehr, dass es zu keinen Kündigungen kommen werde.

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