Neue Regeln für die Gottesdienste

10-Quadratmeter-Regel in geschlossenen Räumen gilt nicht mehr

Die römisch-katholische Bischofskonferenz hat die Regeln für Gottesdienste wegen der Coronapandemie gelockert. Ab heute gilt die 10-Quadratmeter-Regel pro Gottesdienstteilnehmer in geschlossenen Räumen nicht mehr, vermeldete Kathpress. Ab dann sind auch mehr Teilnehmer bei Taufen, Trauungen und Begräbnissen erlaubt.

Die neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz ersetzt die bisherigen Richtlinien für Gottesdienste. Dem vorausgegangen war die am Mittwoch veröffentlichte Verordnung des Gesundheitsministeriums, die weitere Lockerungen für öffentliche Gottesdienste und das religiöse Leben mit sich bringt. Die Änderungen betreffen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und die Teilnehmerzahlen bei Hochzeiten und Begräbnissen, die deutlich erhöht werden.

Die Vorgaben der Bischöfe geschehen „im Wissen um die gebotene Verantwortung, die wir weiterhin füreinander haben“, wird in der Rahmenordnung grundsätzlich festgehalten. Weitere Anpassungen sollen gemäß dem Verlauf der Pandemie erfolgen. „Gläubige, die aus gesundheitlichen Gründen Bedenken haben oder verunsichert sind, bleiben bis auf weiteres von der Sonntagspflicht entbunden“, heißt es.

Mindestabstand nur kurz unterschreiten

Vorgeschrieben ist in der Rahmenordnung weiterhin ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für kurz andauernde liturgische Handlungen unterschritten werden. Für das Betreten und Verlassen von Kirchenräumen sowie für das Bewegen innerhalb der Kirchenräume ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben, Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind ausgenommen.

Detaillierte und geänderte Regeln gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nach dem „Herr, ich bin nicht würdig“ kann der Zelebrant nun laut die Worte sprechen: „Der Leib Christi“. Die Gläubigen antworten gemeinsam mit „Amen“. Diese Worte entfallen jedenfalls weiterhin beim unmittelbaren Akt der Kommunionspendung.

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Eine deutliche Lockerung gibt es bei Trauungen. Die Teilnehmerzahl ist nicht mehr auf den „engsten Familienkreis“ beschränkt. Es dürfen bis maximal 100 Personen teilnehmen. Auch für Begräbnisse am Friedhof gilt nun die maximale Zahl von 100 Personen. Keine zahlenmäßigen Beschränkungen gibt es mehr für Taufen.

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