Neuer Prozess in Steyr gegen mutmaßliche Staatsverweigerer

Nachdem der Oberste Gerichtshof im Juli 2020 das Urteil vom Landesgericht Steyr gegen zwei mutmaßliche Staatsverweigerer aufgehoben hat, wird der Prozess von 9. bis 11. Februar neu aufgerollt.

Die Geschworenen hatten die Österreicher als Mitglied einer staatsfeindlichen Verbindung u.a. wegen versuchter Anstiftung zum Hochverrat schuldig gesprochen. Dafür hatte der Erstangeklagte nicht rechtskräftig zehn Jahre Gefängnis ausgefasst, der andere drei Jahre teilbedingt.

Der Oberste Gerichtshof hatte im Sommer aber nicht nur über eine neue Verhandlung entschieden, sondern forderte die damals federführende Staatsanwaltschaft Graz auf, neuerlich Ermittlungen aufzunehmen. In Steyr wird an den drei Verhandlungstagen nur mehr über den Straftatbestand Mitgliedschaft einer staatsfeindlichen Vereinigung verhandelt, worauf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis 5 Jahren steht.

Die neuerlich Angeklagten sollen Führungsmitglieder der staatsfeindlichen Verbindung „International Common Law Court of Justice Vienna“ (ICCJV) gewesen sein. Diese soll zwischen 2014 und 2018 geplant haben, eine Rechtsanwältin zu entführen sowie den damaligen Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll (ÖVP), zu verhaften. Der Erstangeklagte hatte nach der Urteilsverkündung im Februar des Vorjahres umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angekündigt.

Auch der kommende Prozess wird wieder unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Zusätzlich zu den Corona-Maßnahmen gilt ein Verbot, Gerichtspersonal wie Rechtsvertreter namentlich zu nennen oder zu fotografieren.

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