Niedrige Pensionen werden um 3 Prozent erhöht

Regierung einigt sich auf ähnliches Erhöhungsmodell wie im Vorjahr und setzt Entlastungskurs fort

Auch im kommenden Jahr werden die niedrigen Pensionen über den Inflationswert erhöht. Darauf einigte sich die türkis-grüne Regierung und setzt somit den bisherigen Kurs der Stärkung und Entlastung kleiner Einkommen auch im kommenden Jahr fort.

Konkret werden mit 1.1.2022 die Bruttopensionen bis 1.000 Euro um 3 Prozent erhöht. Der gesetzliche Anpassungswert (Inflation) liegt bei 1,8 Prozent. Für Pensionen von 1.000-1.300 Euro kommt eine Einschleifregelung und für alle Pensionen ab 1.300 Euro gilt die Inflationsanpassung von 1,8 Prozent. Der entsprechende Beschluss wird kommende Woche im Ministerrat gefasst und anschließend dem Parlament zur weiteren Behandlung zugeleitet.

Mit dieser Pensionserhöhung werden insgesamt 1,1 Mrd. Euro aus dem Budget bereitgestellt.

Bundeskanzler Sebastian Kurz erklärte dazu: „Die Pandemie hat leider starke Preisanstiege in den verschiedensten Lebensbereiche zur Folge. Für mich als Bundeskanzler und die ÖVP ist daher wichtig, dass gerade jene Pensionistinnen und Pensionisten mit niedrigen und mittleren Pensionen bei der anstehenden Pensionserhöhung stärker berücksichtigt werden und die Erhöhung deutlich über dem Inflationswert ausfällt. Menschen, die ihr lebenslang gearbeitet und unseren Sozialstaat aufgebaut haben, sollen auch im Alter von den Entlastungsmaßnahmen der Regierung profitieren.“

Auch Vizekanzler Werner Kogler meinte: „Wir möchten ein gutes Leben im Alter sicherstellen, vor allem für Menschen mit niedrigen Pensionen. Gerade Frauen sind im Alter oft armutsgefährdet, hier gilt es gegenzusteuern und das gelingt. Wir erhöhen bereits das zweite Mal in Folge die niedrigsten und niedrigen Pensionen um bis zu drei Prozent. Dadurch haben 2022 mehr als eine Million Menschen, also knapp die Hälfte aller Pensionist:innen, mehr zum Leben. Alle Pensionist:innen erhalten den gesamten Kaufkraftverlust des letzten Jahres vollständig abgegolten, wie es im Gesetz vorgesehen ist.“

Rechenbeispiel (Brutto-Angaben):

  • Pension mit 1.000 Euro/Monat. Erhöhung 30 €/Monat bzw. 420 €/Jahr
  • Pension mit 2.000 Euro/Monat. Erhöhung 36 €/Monat bzw. 504 €/Jahr
  • Die Medianpension über alle Pensionsarten liegt bei rund 1.045 € (Hälfte aller Pensionen liegt darunter, andere Hälfte darüber)

 

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