Ohne Deutsch keine Wohnbeihilfe

Linzer Landesgericht weist Klage eines türkischen Staatsbürgers ab

Die Wohnbeihilfe ist in OÖ an gewisse Voraussetzungen gebunden, dazu gehören u. a. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, wie ein LG-Urteil jetzt bestätigte.
Die Wohnbeihilfe ist in OÖ an gewisse Voraussetzungen gebunden, dazu gehören u. a. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, wie ein LG-Urteil jetzt bestätigte. © fox17 — stock.adobe.com

Das Landesgericht Linz hat gestern die Begründung für die Klageabweisung auf Schadenersatz und Diskriminierung eines türkischen Staatsbürgers wegen Nichtgewährens der oö. Wohnbeihilfe veröffentlicht. So lag „keine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit“ vor. Seit 2018 müssen alle Drittstaatsangehörige in Oberösterreich u. a. eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren sowie Deutschkenntnisse auf Niveau A2 nachweisen, um Wohnbeihilfe zu erhalten. Darauf klagte ein türkischer Staatsangehöriger beim Bezirksgericht, weil er zwar Deutsch auf dem verlangten Niveau beherrsche, aber ohne Sprachprüfung den Nachweis nicht erbrachte und so keine Wohnbeihilfe (maximal 300 Euro im Monat) bekam. Das Landesgericht kam jetzt zur Ansicht, dass der Klagegrund Diskriminierung nicht gegeben ist und gab der Berufung des Landes recht. Weitere Rechtsmittel sind wegen des Streitwerts (3096,94 Euro wegen nicht gewährter Wohnbeihilfe sowie 1000 Euro immaterieller Schaden) nicht zulässig.

Keine Diskriminierung beim OÖ-Modell

„In seiner Begründung bezieht sich das Landesgericht im Wesentlichen auf die Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs und verneint eine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit“, sieht der für das Wohnressort zuständige LH-Stv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) bestätigt, dass das OÖ-Modell der Wohnbeihilfe keine Diskriminierung sei. Er stellte zum Thema „soziale Kernleistung im unionsrechtlichen Sinne“ klar, dass Wohnbeihilfe für ihn nicht dazu zähle und „daher ist das Anknüpfen an Voraussetzungen zulässig“. Das Grundbedürfnis des Wohnens sei durch die Sozialhilfe abgedeckt, die Wohnbeihilfe gehe darüber hinaus. Das „Essenzielle“ an der Klageabweisung sei, „dass man den Erhalt gewisser staatlicher Leistungen an Voraussetzungen knüpfen darf “.

Sprache als Schlüssel für gelungene Integration

„Als OÖVP bekennen wir uns dazu, dass es eine Verpflichtung zum Erlernen der deutschen Sprache braucht, denn Deutschkenntnisse sind die zentrale Voraussetzung, um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und sich selbst erhalten zu können“, kommentiert OÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer das aktuelle Urteil des Landesgerichts in Sachen Wohnbeihilfe.

Wie wirksam Deutschkenntnisse für eine gelungene Integration seien, zeige laut Hattmannsdorfer auch der aktuelle ÖIF-Integrationsreport für Oberösterreich: „Der Anteil von Jugendlichen ohne Pflichtschulabschluss ist bei Jugendlichen mit nichtdeutscher Umgangssprache mehr als viermal so hoch als bei jenen mit deutscher Umgangssprache. Auch die Arbeitslosenquote ist demnach in OÖ bei Ausländern mit 11,1 Prozent mehr als doppelt so hoch als bei österreichischen Staatsangehörigen mit 5,5 Prozent“, so Hattmannsdorfer. Umso entschlossener werde man daher weiter das Erlernen der deutschen Sprache einfordern.

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