OLG bestätigt: Linzer Swap-Vertrag mit Bawag ist ungültig

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat das Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien, in dem ein verlustreiches Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der Bawag aus dem Jahr 2007 für ungültig erklärt wurde, nach einer Bawag-Berufung jetzt bestätigt.

Auch das OLG entschied, dass der Vertrag „nie Bestand gehabt hat“, hieß es am Mittwoch. In der Begründung folgte man dem Erstgericht.

Dieses sah im Zins-Swap 4175 „eine zu den Glücksverträgen gehörende Wette, deren Ergebnis von der Entwicklung des EUR/CHF-Wechselkurses abhing und die wegen des hohen Wertes der beiden Wettpositionen in die Zuständigkeit des Gemeinderates fiel“.

Das OLG kam weiters zum Ergebnis, dass der allgemein formulierte Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 2004 nicht für die Gültigkeit dieses Geschäfts ausreichte. Die Entscheidung des OLG ist nicht rechtskräftig, eine Revision an den Obersten Gerichtshof wegen der Bedeutung der zu lösenden Rechtsfragen wurde zugelassen.

„Die Stadt Linz sieht sich in der eigenen Rechtsposition bestärkt — Swap 4175 hatte nie Bestand“, kommentierte SPÖ-Bürgermeister Klaus Luger das OLG-Urteil.

„Die Linzer Volkspartei hat stets die Position vertreten, dass eine so diffizile Rechtssituation nur durch einen unabhängigen Richter entschieden werden kann,“ betont Vbgm. Bernhard Baier (ÖVP).

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