OÖ-Corona-Fonds: Anträge ab heute möglich

Ab heute sind Anträge auf Hilfe aus dem OÖ-Corona-Fonds möglich

Ab heute (8.2.) bis einschließlich 31. März läuft die Antragsfrist für finanzielle Unterstützung aus dem „OÖ-Corona-Fonds“.

Er wurde gemeinsam von Land OÖ und Arbeiterkammer OÖ eingerichtet und ist mit fünf Millionen Euro dotiert — vier Millionen kommen vom Land, eine Million von der AK.

Aus diesem Fonds können Beschäftigte, die aufgrund der Corona-Krise im Dezember 2020 und Jänner 2021 (bzw. schon im März 2020) arbeitslos sind oder Lohnkürzungen durch Kurzarbeit erfahren, mit bis zu 500 Euro pro Person unterstützt werden.

Über die Gewährung der finanziellen Zuwendung entscheidet eine mit je zwei Mitgliedern von Land und AK besetzte Kommission.

„Schnell unterstützen“

Man wolle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „schnell und unbürokratisch unterstützen“, sagt LH Thomas Stelzer. Der Fonds sei auch „ein klares Zeichen, dass in OÖ niemand zurückgelassen wird“, betont der Landeshauptmann. Und AK-Präsident Johann Kalliauer ergänzt: Man wolle rasch jenen helfen, die in Folge der Pandemie „nun mit deutlich weniger Geld ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen“, dazu sei der Fonds „ein wesentlicher Beitrag“.

Die Anträge können ab heute (8.2.) elektronisch beim Amt der Landesregierung eingebracht werden. Wer keinen Computer oder ein Smartphone besitzt, kann den Antrag in der AK-Zentrale in Linz oder in den AK-Bezirksstellen elektronisch einbringen. Für den Vergleich der Einkommensreduktion ist der Lohnzettel des letzten vollen Monats vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit ausschlaggebend.

Trat die Arbeitslosigkeit bereits mit Beginn der Covid-19-Pandemie im März 2020 ein, so wird der Lohnzettel aus dem Februar 2020 für den Vergleich der Einkommensreduktion herangezogen. Um anspruchsberechtigt zu sein, darf je nach Haushaltsgröße ein bestimmtes Haushalts-Nettoeinkommen nicht überschritten werden.

Zu den Fördervoraussetzungen gehört unter anderem auch, dass alle im Haushalt lebenden Personen seit spätestens 1. Februar 2020 ihren Hauptwohnsitz in OÖ haben.

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