OÖ reformiert Wahlrecht: Mehr Geld bei höherer Frauenquote im Klub

Video
Ich möchte eingebundene Video Inhalte sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in der Datenschutzerklärung oder unter dem Menüpunkt Cookies geändert werden.

Knapp ein Jahr vor der Landtagswahl haben sich die Parteien in Oberösterreich auf eine Novelle des Wahlrechts geeinigt. Zu den zentralen Punkten zählen u.a. drei Prozent mehr Klubförderung ab einer Frauenquote von 40 Prozent, die Vorzugsstimmenvergabe per Kreuz anstatt handschriftlich sowie eine absolute Verschwiegenheitspflicht samt höherer Strafen für Beteiligte. Als plausibelster Wahltermin gilt der 26. September 2021.

Die Novelle, die am 15. Oktober im Landtag beschlossen werden soll, hat die Zustimmung aller vier im Landtag vertretenen Parteien. Landtagspräsident Wolfgang Stanek (ÖVP) sowie die Klubobleute von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen präsentierten sie am Freitag einträchtig im Rahmen einer Pressekonferenz. Nicht tangiert davon ist die Wahlordnung für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen, die weiterhin zum selben Termin stattfinden.

Die Koppelung der Klubfinanzen an die Frauenquote im Klub tritt mit der nächsten Legislaturperiode in Kraft. Beträgt der Frauenanteil mindestens 40 Prozent, gibt es um drei Prozent mehr Geld. Derzeit würden dieses Kriterium die Grünen (66,6 Prozent) und die SPÖ (45,5 Prozent) erfüllen, ÖVP (33,3 Prozent) und FPÖ (27,7 Prozent) nicht. Gemessen an den derzeitigen Klubförderungen würde der ÖVP als stärkstem Klub das Aufstocken des Frauenanteils ein Plus in der Größenordnung von gut 13.000 Euro bringen, die Grünen als kleinste Fraktion hätten ob ihres Frauenanteils rund 3.700 Euro zusätzlich bekommen.

Wahlzettel und Wahlkarten werden neu gestaltet. So soll klarer ersichtlich sein, wo man eine Wahlkarte unterschreiben muss – das war bisher der häufigste Grund für eine ungültige Wahlkarten-Stimme. Ebenfalls neu ist, dass die Vorzugsstimmen auch für die Landeslisten-Kandidaten künftig per Kreuz vergeben werden und nicht mehr handschriftlich, was bei unleserlicher Schrift oder bei Namensgleichheiten oft ein Problem war. Der Stimmzettel fällt damit etwas umfangreicher aus und hat das Format A2. Die Kandidatur auf der Landesliste einer Partei ist künftig nicht mehr an eine Kandidatur im Wahlkreis gebunden.

Änderungen gibt es für all jene, die in den Wahllokalen – in welcher Form auch immer – Dienst tun: So wird nach den Erfahrungen mit der Bundespräsidentenwahl 2016 eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mitglieder und Hilfskräfte der Wahlbehörden verankert. Die Weitergabe von Ergebnissen vor Wahlschluss ist verboten, der Strafrahmen wurde von 220 auf 700 Euro erhöht. Wahlzeugen dürfen künftig auch Hilfstätigkeiten bis hin zur Unterstützung bei der Auszählung leisten. Etwas weniger streng ist der Zugang zum Wahllokal geregelt: Künftig dürfen Mitarbeiter der Wahlhelfer dieses kurz betreten, was vor allem die Verpflegungssituation erleichtern soll.

Der Landtag plant zudem eine Resolution an den Bund, einige Punkte aus dem Bundesland auch für bundesweite Wahlen heranzuziehen – etwa, dass in Oberösterreich die Briefwahlkarten noch am Wahlsonntag auf Gemeinde- und Sprengelebene mitausgezählt werden. Damit liegt bereits am Wahltag ein Ergebnis vor.

Insgesamt gaben sich alle vier Parteien zufrieden mit dem Ergebnis und betonten die All-Parteien-Einigung. Die SPÖ hätte sich bei der Frauenquote mehr vorstellen können, die Grünen sehen dennoch einen „großen Wurf“. Die FPÖ ist vor allem über die Änderungen hinsichtlich Wahlkarten zufrieden. Der ÖVP-Wunsch, dass der Zustellungsbevollmächtigte über Nachrückungen während der Legislaturperiode entscheiden kann, ging nicht durch. Hier zählt weiterhin die Liste.

Das könnte Sie auch interessieren