OÖ regelt das Verlassen von Heimen durch Bewohner

Landeshauptmann Thomas Stelzer © Wakolbinger

Nachdem das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen sowie in Behinderteneinrichtungen bereits vor gut zwei Wochen gelockert worden ist, hat das Land Oberösterreich am Mittwoch auch konkrete Regeln für das Verlassen dieser Einrichtungen durch die Bewohner festgelegt. Zuvor hatte es aus dem Pflegebereich Kritik an mangelnder Rechtssicherheit gegeben.

„Es heißt immer öfters, der Bewohner habe ein Recht auf Freiheit und dürfe daher auch das Heim verlassen, etwa zum Besuch eines Gastgartens oder der Familie. Aber der Schutz der Bewohner und des Personals ist weiter wichtig“, schilderte Martin König, Geschäftsführer der „Soziales Netzwerk GmbH“, das Dilemma der Pflegekräfte.

„Besucher müssen nach wie vor hohe Schutzmaßnahmen erfüllen, doch im Gegensatz dazu sollten Bewohner dann einfach so von draußen wieder ins Heim, ihr Zuhause, zurückkommen können?“. Darauf vermisse er Antworten.

Die einzige Maßnahme, mit der man das Risiko ausschließen könnte, wäre eine 14-tägige Quarantäne, das sei den Bewohnern aber „nicht zumutbar“, hieß es in einer Presseaussendung von LH Thomas Stelzer (ÖVP) und Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) am Nachmittag. Das Land habe daher die Regeln für den Ausgang konkretisiert, die Vorgaben gelten bereits ab Mittwoch.

Um die Rückverfolgung von Infektionsketten sicherstellen zu können, muss die Heimleitung über die geplanten Aktivitäten informiert werden. Bewohner und externe Begleitpersonen sind in den allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen – Abstand halten, Tragen von Mund-Nasenschutz etc. – zu unterweisen. Zudem müssen die Begleitpersonen bestätigen, dass keine Infektionskrankheiten oder Covid-19 Symptome vorliegen.

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