OÖ verschärft Hundehaltegesetz

Mit 20. November ist der Entwurf für ein neues OÖ. Hundehaltegesetz in Begutachtung gegangen.

„Das neue Gesetz setzt auf verstärkte Anforderungen an Halter von potenziell schwierigen Hunden“, ist ÖVP-Klubobmann Christian Dörfel überzeugt, dass es an den richtigen Hebeln für mehr Sicherheit in Oberösterreich ansetzt.

Bisher wurden nur einzelne Hunde, bei denen es bereits zu Vorfällen kam, als „Auffällige Hunde“ kategorisiert. In Zukunft sollen Hunderassen, von denen allgemein ausgegangen wird, dass von ihnen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial ausgeht, als solche benannt werden.

Das Halten von Hunden dieser Rassen ist dann an die Absolvierung einer Hundealltagstauglichkeitsprüfung, die Verlässlichkeit des Halters und Leinen- bzw. Beißkorbpflicht an öffentlichen Orten gebunden. Mehrjährige Haftstrafen oder Delikte nach dem Waffengesetz sind in Zukunft Ausschlussgründe, „weil auch Hunde Waffen sein können“, sagt Dörfel.

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„Wir müssen uns im Sinne der Sicherheit der Menschen darum kümmern, dass nur jene Personen einen Hund halten, die auch mit dem Tier umgehen können“, betont der OÖVP-Klubobmann.

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