Pensionist wegen Mordes an einer 81-Jährigen angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat jetzt Anklage wegen Mordes gegen einen 62-jährigen Pensionisten erhoben. Der Mann soll Ende August 2020 eine 81-jährige Frau in einem Mehrparteienhaus im Salzburger Stadtteil Maxglan getötet haben.

Die Tote wies insgesamt 28 Stichverletzungen auf. Eine Obduktion ergab, dass sie verblutet war. Der Beschuldigte hat die Tat bisher bestritten. Allerdings stimmte sein DNA-Profil mit zahlreichen Vergleichsspuren vom Tatort überein.

Die Anklage ist laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft noch nicht rechtswirksam. Deshalb gibt es auch noch keinen Prozesstermin. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.

Er wurde im September 2021 und damit mehr als ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod der Pensionistin an seinem neuen Wohnort in Wiener Neustadt festgenommen. Der bisher unbescholtene Mann lebte von 2006 bis Anfang August 2021 in demselben Wohnblock wie das Opfer.

Auf die Spur des Mannes kamen die Ermittler, nachdem Kriminalpsychologe Thomas Müller zunächst den Kreis der potenziellen Täter eingegrenzt hatte, und die Staatsanwaltschaft Salzburg zu einer eher seltenen Maßnahme griff: Sie beantragte bei Gericht eine DNA-Reihenuntersuchung, die schließlich bei allen 37 alleinstehenden Männern aus dem Wohnblock mit seinen 96 Kleinstwohnungen durchgeführt wurde.

Der Pensionist habe den Mundhöhlenabstrich bereitwillig bei sich durchführen lassen, hieß es. Schließlich wurden 13 DNA-Abriebe vom Tatort, die etwa unter den Fingernägeln der Toten entdeckt worden waren, dem Verdächtigen zugeordnet. Er bestritt jeglichen Zusammenhang mit der Tat. Seinen Angaben zufolge kannte er das spätere Opfer nur vom Sehen und war nie bei der Frau in der Wohnung gewesen.

Die Ermittler grenzten den Tatzeitraum auf 27. bis 28. August 2020 ein. Die Leiche der Frau wurde von einem Bekannten am 30. August in ihrer Wohnung gefunden. Sie wies 28 Stichverletzungen auf – drei an der Rückseite des Oberkörpers und 25 an der Vorderseite – und war in eine Stoffbahn eingewickelt. Der Beschuldigte sagte in seiner Einvernahme dazu, er habe dieses Textil zwar besessen, es aber im Stiegenhaus zur freien Entnahme abgelegt.

Die Wohnung war sehr umfangreich von Blut gereinigt worden. Als Tatwaffe gilt ein Messer, die Waffe konnte aber bisher noch nicht gefunden werden. Das Motiv gibt Rätsel auf. Ein finanzielles Interesse des Täters wurde bisher nicht angenommen.

 

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