Pflege-Gehaltszuschuss ausgeweitet

Erster Teil der Pflegereform soll am Donnerstag beschlossen werden

pflegen und hegen

ÖVP und Grüne werden im kommenden Plenum den Zuschuss für Gehaltserhöhungen im Pflegepaket von 520 auf 570 Millionen erhöhen.

Damit können nun auch — wie in der Begutachtung gefordert — Heimhilfen und Behindertenbegleiter bedacht werden, erklärten am Dienstag ÖVP-Klubobmann August Wöginger und Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer.

Damit sei man den Wünschen nachgekommen, so Wöginger. Neben der Aufstockung der Gehälter seien auch Maßnahmen enthalten, um die arbeitsrechtliche Situation zu verbessern.

Viel Lob für Novelle

Maurer verwies auf geplante Vorhaben, um auch in Zukunft das notwendige Personal in diesem Bereich zu bekommen. In diesem Zusammenhang hob sie das Pflegestipendium in Höhe von 1.400 Euro für Umsteiger oder Wiedereinsteiger hervor, das für den Herbst 2023 geplant ist. Diesbezüglich gebe es Bemühungen, das Stipendium auf Anfang des Jahres vorzuziehen, hieß es.

Laut Wöginger wird man beim geplanten Angehörigenbonus, den pflegende Angehörige erhalten sollen, die den größten Teil der Pflege zuhause leisten und selbst- oder weiterversichert sind, bei Pflegestufe 4 oder höher bleiben. „Hier ist der Betreuungsaufwand am größten“, argumentierte Wöginger. Es gebe aber Überlegungen, den Bezieherkreis auszuweiten.

Derzeit ist es ja an die Weiterversicherung aufgrund einer Reduktion im Beschäftigungsverhältnis geknüpft, so Wöginger: „Wir sind gerade dabei zu schauen, ob wir das auf andere Gruppen ausweiten können.“ Für Maurer ist es das größte Pflegepaket „seit Jahrzehnten“, zudem sei nicht üblich, dass eine Gesetzesvorlage so viel Zuspruch erhalte. Mauer dankte aber auch dem Engagement der Zivilgesellschaft und der Organisationen, die wiederholt auf Verbesserungen gedrängt hätten.

„Wir freuen uns darüber, dass das Personal im Mittelpunkt steht“, sagt der oö. Hilfswerk-Obmann LT-Präsident Max Hiegelsberger. Ein Wermutstropfen sei, dass die bereits 2016 beschlossene Möglichkeit zur Weiterverordnung von Medizinprodukten (Inkontinenzmaterialien, Wundauflagen) für Diplomierte Pflegekräfte in der Praxis noch immer nicht umgesetzt sei. Aus Sicht des Hilfswerks wäre auch die Erstverordnung derartiger Produkte durch diplomierte Pflegekräfte sinnvoll.

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