Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat die vorübergehende Abschaffung des EU-Beihilfenrechts gefordert. Damit solle ermöglicht werden, dass Staatshilfen an Unternehmen auch ohne Genehmigung der EU ausgegeben werden können.
Man trage auch viele EU-weite Maßnahmen mit, die in der Coronakrise vor allem Staaten mit hoher Staatsverschuldung unterstützen sollen, beispielsweise den EU-Plan für Kurzarbeit, erklärte Blümel bei einer gemeinsamen Presskonferenz mit Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck und WKÖ-Bankspartenobmann Andreas Treichl am Montag. „Diese Solidarität darf keine Einbahnstraße sein,“ meinte Blümel zur Begründung seiner Forderung.
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Erst vergangenen Freitag hatte die EU-Kommission die 100-prozentigen Kreditgarantien für Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) genehmigt.
Solche vollständigen Staatshaftungen sind für Darlehen bis zu 500.000 Euro möglich. Bisher habe das Finanzministerium 1,8 Mrd. Euro an Garantien genehmigt.