EU-Entscheidung zu Paks-Ausbau

Österreich hatte gegen die Erweiterung des ungarischen AKW geklagt

So schmuck soll das AKW Paks nach dem Um- und Ausbau in einigen Jahren dastehen.
So schmuck soll das AKW Paks nach dem Um- und Ausbau in einigen Jahren dastehen. © Ungarn heute (Grafik)

Das Gericht der Europäischen Union entscheidet am Mittwoch über die österreichische Klage gegen staatliche Beihilfen Ungarns für zwei neue Kernreaktoren des Atomkraftwerks in Paks.

Österreich macht unter anderem geltend, dass ein Vergabeverfahren für Paks II hätte durchgeführt werden müssen und dass die Beihilfen zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen führen. Gegen die Entscheidung sind noch Rechtsmittel möglich.

Die EU-Kommission hatte im März 2017 Ungarn die Beihilfen für die Erweiterung des etwa 180 Kilometer von Österreich entfernten AKW genehmigt. Derzeit sind vier Reaktoren aus den 1980er-Jahren auf dem Gelände in Betrieb.

Finanziert wird der Ausbau um zwei Reaktoren mit einer Leistung von je 1200 Megawatt überwiegend durch einen Kredit von umgerechnet zehn Milliarden Euro von Russland. Künftig sollen 86 Prozent des ungarischen Stroms in Paks an der Donau produziert werden.

In Österreich herrscht breiter Konsens darüber, den Ausbau verhindern zu wollen.

Budapest hält an seinen Plänen fest, laut Außenminister Peter Szijjarto wird der Grundstein für den neuen Reaktor „spätestens“ im Oktober 2023 gelegt. Das AKW soll 2030 ans Netz gehen. Es sollen auch „keine Kosten im Bereich der Sicherheit gescheut“ werden, sagte er bei einem Wien-Besuch im Juli.

Dass Österreichs Klage Erfolg hat, ist ziemlich unwahrscheinlich. Bereits beim Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C hatte die EU eine Klage Österreichs abgewiesen.

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