EuGH bestraft Ungarn wegen Asylpolitik

Orban bezeichnete Urteil als „empörend“ © APA/AFP/ATTILA KISBENEDEK

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat finanzielle Strafen gegen Ungarn wegen dessen Asylpolitik verhängt. Weil das Land höchstrichterliche Entscheidungen zum Asylsystem nicht umgesetzt habe, müsse es 200 Millionen Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag des Verzugs zahlen, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg.

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán bezeichnete das Urteil als „empörend und inakzeptabel“. Er betonte: „Wir werden der finanziellen Erpressung der Brüsseler Bürokraten nicht nachgeben! Wir werden die Grenzen schützen und wir werden die Ungarn schützen“, so der Regierungschef am Donnerstag auf Facebook.

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SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner nahm das EuGH-Urteil hingegen „wohlwollend“ zur Kenntnis: „Der Gerichtshof zeigt damit klare Kante gegen einen der vielen Rechtsbrüche, die Orbán in seiner Asylpolitik begeht. Orbán ist Teil des Problems, nicht der Lösung! (FPÖ-Chef Herbert) Kickl und (Bundeskanzler Karl) Nehammer (ÖVP) sollten das endlich verstehen, statt den Möchtegern-Autokraten dafür zu beklatschen, dass er bei uns für hohe Asylantragszahlen sorgt“, so Einwallner in einer Aussendung am Donnerstag.

Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission aus dem Jahr 2022. Die Brüsseler Behörde befand, dass Budapest ein früheres Urteil des EuGH aus dem Dezember 2020 zum ungarischen Asylsystem nicht ausreichend umgesetzt habe. Die Richter hatten damals entschieden, dass verschiedene ungarische Regelungen gegen EU-Recht verstoßen.

Dabei ging es unter anderem um den Umgang mit Flüchtlingen in den mittlerweile geschlossenen Transitlagern an der Grenze zu Serbien. Die EU-Kommission bemängelte, dass Ungarn über ein Jahr später noch immer nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen habe, um einen effektiven Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten. Die Behörde erhob daher Klage und beantragte finanzielle Sanktionen in Form eines Pauschalbetrags und eines täglichen Zwangsgelds.

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Wegen seiner rigiden Flüchtlingspolitik wurde Ungarn schon häufiger von der EU-Kommission gerügt. Der EuGH hat in früheren Urteilen bereits wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems gekippt.

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