Letzte Chance auf Berufung: Entscheidung im Fall Assange

Assanges Ehefrau Stella kämpft gegen Auslieferung ihres Mannes in USA © APA/AFP/DANIEL LEAL

Wikileaks-Gründer Julian Assange wird am Dienstag erfahren, ob er gegen seine Auslieferung an die USA noch einmal Berufung einlegen darf. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Demnach soll das Urteil des Londoner High Courts um 11.30 Uhr MEZ veröffentlicht werden. Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft.

Washington wirft ihm vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assange sieht sich hingegen wegen seiner journalistischen Tätigkeit strafrechtlich verfolgt.

Assange hofft auf ein volles Berufungsverfahren. Es wäre die letzte Möglichkeit für ihn, sich vor britischen Gerichten gegen seine Auslieferung zu wehren. Sollte sein Antrag abgelehnt werden, bliebe ihm nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort werde sein Team umgehend einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen, um eine sofortige Auslieferung zu verhindern, hatte seine Frau Stella Assange angekündigt. Es gebe jedoch die Sorge, dass die britische Regierung eine solche Anordnung ignorieren könnte. Der 52-Jährige, der seit April 2019 im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh sitzt, könne innerhalb von Tagen in ein Flugzeug in die USA gesetzt werden, hatte sie gewarnt.

Stella Assange fürchtet wegen der erwarteten harten Haftbedingungen in den USA und der labilen Psyche ihres Mannes um sein Leben. Suizid-Gefahr war auch der Grund, warum eine Richterin in erster Instanz die Auslieferung zunächst abgelehnt hatte. Doch die Entscheidung wurde später gekippt. Die britische Regierung stimmte seiner Auslieferung zu. Bei einer zweitägigen Anhörung im Februar wurde nun darüber verhandelt, ob es noch einmal zu einem vollen Berufungsprozess kommt.

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