Am 8. April startet der Prozess von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gegen den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker und Publizisten Gerald Grosz. Hintergrund des Prozesses sind Äußerungen des Rechtspopulisten beim politischen Aschermittwoch, wo Grosz als Gast der AfD aufgetreten war. Der ehemalige österreichische Präsidentschaftskandidat hatte Söder nach Angaben der Staatsanwaltschaft am 22. Februar unter anderem als „Corona-Autokrat“, „Landesverräter“ und „Södolf“ bezeichnet.
Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung von Personen des politischen Lebens sowie auf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz — Grosz soll bei der Veranstaltung unerlaubt ein Messer bei sich gehabt haben. Der Anwalt von Grosz, Alexander Stevens, betonte, es gebe keinen Beweis, dass Grosz tatsächlich ein Messer bei sich gehabt habe. Grosz soll eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro zahlen, also 36.000 Euro, wie ein Sprecher des Amtsgerichts am Freitag auf Anfrage bestätigte. Stevens teilte mit, er habe dagegen Einspruch eingelegt.