5.000 Familienzusammenführungen für 2024 reserviert

The Ukrainian refugee mother with child crossing border and looking at camera. © Halfpoint - stock.adobe.com

Das österreichische Asylwesen ist aktuell stark vom Familiennachzug geprägt. Davon profitieren können Ehegatten bzw. eingetragene Partner von anerkannten Asylwerbern bzw. subsidiär Schutzberechtigten sowie deren minderjährige Kinder. Gleiches gilt für Eltern eines nach Österreich gekommenen Kindes.

Ein Antrag gestellt werden kann grundsätzlich sofort, nachdem der Asyltitel an den Angehörigen erteilt wurde. Erfolgt er innerhalb der ersten drei Monate, sind keine besonderen Voraussetzungen finanzieller Natur zu erfüllen. Wird er später gestellt, sind eine adäquate Unterkunft, Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen (aktuell gut 1.900 Euro für Paare) nachzuweisen.

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Der Angehörige wendet sich jedenfalls an die österreichische Vertretungsbehörde in dem Land, in dem er aufhältig ist und ersucht um ein Visum. Wird dieses genehmigt, weil von einer Zuerkennung auszugehen ist, kann die Person für vier Monate nach Österreich einreisen und hier ihren Antrag auf internationalen Schutz einbringen.

Angesichts des Zeitenlaufs ist es überraschend, dass jetzt gut zwei Jahre nach der letzten größeren Flüchtlingsbewegung so viele Frauen und Kinder über den Familiennachzug nach Österreich kommen. Dafür dürfte es unterschiedliche Gründe geben.

Einer davon ist dem Vernehmen nach, dass man vor zwei Jahren bemüht war, zunächst die chancenlosen Anträge (z.B. von Indern) abzuarbeiten. Dadurch kam es zu einer gewissen Verzögerung bei der Zuerkennung von Asyltiteln für die chancenreichen Gruppen, etwa Syrer. Dazu kommt, dass die Familienzusammenführung beschleunigt wurde. Konnte sich das Verfahren früher auch manchmal über Jahre ziehen, dauert es mittlerweile von der Antragstellung bis zur Einreise nur noch rund ein halbes Jahr.

Das in Verbindung mit den 2022 hohen Anerkennungszahlen hat aktuell zu einem Peak bei der Familienzusammenführung geführt, der wohl noch einige wenige Monate anhalten wird. Ab dem Sommer sollte sich die Situation etwas entspannen.

Dass der allergrößte Teil der Personen, die jetzt über diesen Weg zu einem Aufenthaltstitel gelangen, Syrer sind, hängt auch damit zusammen, dass diese Gruppe besonders häufig Asyl erhalten hat. Bei Afghanen wird deutlich öfter nur subsidiärer Schutz erteilt und bei diesem Schutzstatus können Angehörige erst nach drei Jahren einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

Familiennachzug gibt es übrigens auch für Personen, die ohne Fluchtstatus in Österreich leben, also beispielsweise Arbeitnehmer in Mangelberufen aus Nicht-EU-Staaten. Hier wird der Zuzug über die Niederlassungsverordnung geregelt, die zuletzt den Ministerrat passiert hat. Für 2024 sind gut 5.000 Plätze reserviert. Zu erbringen sind dieselben Voraussetzungen wie bei Angehörigen von Asylwerbern, die ihren Antrag nicht innerhalb von drei Monaten stellen.

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