Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags auf 600 Euro angehoben

Kreuz / Geld 6

Im Parlament wurde nun die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe von bisher 400 auf 600 Euro erhöht. Anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften würden — gerade in Krisenzeiten — bedeutend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander beitragen, begründeten August Wöginger (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) den Koalitionsantrag.

Die Erhöhung soll bereits ab der Veranlagung für das Jahr 2024 anwendbar sein. Der Höchstbeitrag sei seit 2012 nicht erhöht worden, so Angela Baumgartner (ÖVP), die in der jetzigen Anhebung auch eine Wertschätzung der anerkannten Religionsgemeinschaften sieht.

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Der Kirchenbeitrag beträgt wie in den letzten Jahren 1,1 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Wenn kein Nachweis über das Einkommen vorliegt, werden die Kirchenbeiträge geschätzt.

Zweckwidmung des Kirchenbeitrags möglich

Die Diözese Linz macht in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit aufmerksam, 50 Prozent des eigenen Kirchenbeitrages einem bestimmten Wirkungsbereich zu widmen. Die Zweckwidmung ist befristet auf maximal drei Jahre möglich.

Sie kann nach Ablauf der Dauer verlängert, durch Widerruf beendet oder auf eine neue Widmung verändert werden. Ziel ist, bestimmte Wirkungsbereiche damit besonders zu fördern und eine Form der Schwerpunktsetzung zu ermöglichen.

Im Sinne der besseren Nachvollziehbarkeit haben sich die Diözesen auf ein gemeinsames Modell mit einheitlichen Kategorien verständigt. Die zehn Kategorien der Zweckwidmung lauten: Pfarr-Kirche, Kultur-Kirche, Seelsorge-Kirche, Junge-Kirche, Familien-Kirche, Sozial-Kirche, Umwelt-Kirche, Verkündigungs-Kirche, Bildungs-Kirche und Welt-Kirche.

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