Asylkoordination mit Sachverhaltsdarstellung wegen Erlass

Ein Erlass des Innenministeriums, nur Flüchtlinge mit ordentlichem Gesundheitszeugnis in Österreich einreisen zu lassen, führt nun zu einer Sachverhaltsdarstellung der asylkoordination. Die NGO sieht dies als rechtswidrig an. Ein Fremder, der einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt habe, könne gemäß Asylgesetz nicht zurückgewiesen werden.

Der Stufenbau der Rechtsordnung gebiete es eben, dass eine interne Verwaltungsvorschrift sich immer im Rahmen der Gesetze bewegen müsse, heißt es in der der APA vorliegenden Sachverhaltsdarstellung. Alternativ wird darauf verwiesen, dass Österreich ja den Flüchtling ohne Gesundheitszeugnis für 14 Tage in Quarantäne nehmen könne.

“Zustände wie in Ungarn, wo per Dekret am Parlament vorbeiregiert wird, dürfen wir nicht einmal ansatzweise dulden,” begründet asylkoordinations-Sprecher Lukas Gahleitner-Gertz den Schritt. Nur so könne möglichst schnell die Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen durch die österreichischen Behörden sicher gestellt werden. Ein Antrag beim VfGH wäre zwar nach Ansicht der NGO wohl erfolgreich, würde aber viel zu lange dauern.

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